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Luther, Martin

 
       
  Luther, Martin Jugendjahre und Klosterzeit Martin Luther wurde am 10. November 1483 in Eisleben geboren. Seine Eltern waren anfangs arm und erzogen ihn streng. In Mansfeld besuchte er eine Kirchenschule, lernte Latein und kam anschließend nach Magdeburg, wo er bei den « Brüdern vom gemeinsamen Leben » (den «Nullbrüdern » ), einer ordensähnlichen Gemeinschaft zur Pflege mönchischer Frömmigkeit und Nächstenliebe, in die Schule ging. Später zog er nach Eisenach und verdiente dort seinen Unterhalt als Singschüler. Als er sich 1501 an der Universität Erfurt einschrieb, lernte er die Scholastik, die mittelalterliche Schulwissenschaft, kennen; er hörte von Thomas von Aquin (1225 - 1274), Duns Scotus (1270 -1308) und Wilhelm von Ockham (1285-1349). Nachdem er Bakkalaureus (niedrigster akademischer Grad) und schließlich Magister geworden war, fasste er auf Wunsch seines Vaters ein Weiterstudium der Rechte ins Auge. Als ihn eines Tages ein Blitzstrahl erschreckte und zu Boden warf, gelobte er jedoch, Mönch zu werden. 1505 trat er ins Augustinerkloster in Erfurt ein, wo er wie alle Augustinereremiten versprach, «zu leben ohne Eigentum und in Keuschheit nach der Regel des seligen Augustinus bis an den Tod ». 1507 wurde er Priester. Nach dem Studium der Theologie wurde er 1508 auf einen Lehrstuhl für Moralphilosophie seines Ordens in Wittenberg berufen. Nach einem Besuch in Rom überredete ihn sein Ordensvorgesetzter, Johann von Staupitz (1469- 1524), den theologischen Doktorgrad zu erwerben und das Lektorenamt der Klostergemeinde zu übernehmen. So wurde er Mitglied der theologischen Fakultät und begann, neunundzwanzigjährig, die Lehrtätigkeit als Professor mit einer Vorlesung über das 1. Buch Mose. Über die Frage, was « Gerechtigkeit Gottes » (nach Psalm 31, 2 und Röm. 1, 17) bedeute, kam er zu der Einsicht, dass es dabei um das Heil gehe, das jedem, der glaubt, zuteil werde: um die dem Sünder aus Gottes Barmherzigkeit und Gnade verliehene Gerechtigkeit. « Die Gerechtigkeit Gottes besteht darin, dass wir durch Christus gerechtfertigt und erlöst werden.» Aus der Lektüre des Neuen Testaments gewann er die Überzeugung, dass Offenbarung und Vernunft, Gnade und Verdienst, Gott und Mensch sich nicht so harmonisch miteinander in Verbindung bringen ließen, wie es manche Strömungen in der Theologie und der Kirche seiner Zeit vorgaben. Gegen die herrschende Lehrmeinung stellte er die Behauptung, der Glaube sei allein der Gnade zu verdanken und die Rechtfertigung des Sünders erfolge allein durch den Glauben. Damit war die Rechtfertigungslehre der Reformation geboren. Kampf mit der Kirche An der Praxis des mittelalterlichen Bußsakraments (Buße; Beichte) sollte sich der Streit Luthers mit den Kirchenoberen entzünden. Von den Fegfeuerstrafen konnte man sich dadurch freikaufen, dass man einen Ablass erwarb, der z. B. von wandernden Händlern feilgeboten wurde. Das Geld wurde insbesondere für den Bau von St. Peter in Rom gebraucht. Luthers Kritik traf nun die Tätigkeit des Ablasskommissars Johann Tetzel. Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Luther seine Meinung über den Ablass in 95 Thesen: «Unser Herr und Meister Jesus Christus hat mit seinem Wort gewollt, dass das ganze Leben der Gläubigen nichts als Buße sein sollte ...» Die Thesen wurden in Windeseilec im ganzen Land verteilt. Der Wittenberger Mönch bedrohte damit nicht nur die Ablasspraxis, sondern das ganze Kirchensystem. Auf Betreiben Tetzels wurde Luther beim Papst wegen des Verdachts der Ketzerei verklagt. Das kirchliche Disziplinarverfahren wurde nun gegen Luther eingeleitet, der in Rom seine Ansichten selbst verantworten sollte. Es drohte ihm der Bann: der Verlust der « Gnadenmittel » der Kirche und der ewigen Seligkeit sowie, nach der kaiserlichen Acht, auch der Ausschluss vom bürgerlichen Handel und Wandel. Luther griff daraufhin nicht mehr nur den Ablass, sondern auch den Bann an, d. h., er traf den empfindlichsten Nerv der kirchlichen Macht- und Finanzpolitik. Auf dem Reichstag von Augsburg (1518) verlangte man von ihm den Widerruf seiner Irrtümer. Gegenüber dem Kardinal Cajetan, dem Legaten des Papstes, behauptete Luther jetzt, die Gnade sei kein Besitztum der Kirche, sondern Gabe Gottes. 1519 wurde König Karl von Spanien und Neapel zum König und künftigen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation gewählt. Zur gleichen Zeit bestritt Luther bei einer Disputation in Leipzig, dass die Autorität des Papstes auf göttlichem Recht beruhe. Der Papst sei nicht unfehlbar, und auch die Konzilien könnten irren. Am 15. Juli 1520 wurde die Bannandrohungsbulle gegen Luther ausgefertigt. Knapp einen Monat später verbrannte Luther vor der Stadtmauer Wittenbergs auf einem Scheiterhaufen Werke des päpstlichen Kirchenrechts, einige scholastische Bücher und die Bannandrohungsbulle: «Weil du den Heiligen Gottes verderbt hast, deshalb verderbe dich das ewige Feuer.» Nach der Ernennung Karls V. zum deutschen König in Aachen fand 1521 in Worms der erste Reichstag des jungen Habsburgers statt. Auch Luthers Sache sollte dort vor einem Schiedsgericht unter dem Schutz der höchsten Reichsgewalt geklärt werden. Luthers Reise von Wittenberg nach Worms glich einem Triumphzug. Zum Widerruf aufgefordert, entgegnete er Karl: «Weil Eure Majestät und Eure Gnaden eine schlichte Antwort begehren, so will ich eine solche ohne Hörner und Zähne geben: Werde ich nicht durch Zeugnisse der Schrift oder durch klare Vernunftgründe überwunden - denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, da es am Tage ist, dass sie des Öfteren geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so bleibe ich überwunden durch die von mir angeführten Stellen der Schrift und mein Gewissen gefangen durch Gottes Wort. Widerrufen kann und will ich nichts, denn es ist weder sicher noch heilsam, gegen das Gewissen zu handeln. Gott helfe mir, Amen.» Der Kaiser als Schirmherr des katholischen Glaubens erklärte daraufhin, er werde von jetzt an gegen diesen offenkundigen Ketzer vorgehen (Reichsacht). Auswirkungen Zehn Monate lang verbarg sich Luther nun auf der Wartburg. Dort entstand seine deutsche Übersetzung des Neuen Testaments. Seine Ideen verbreiteten sich in erstaunlicher Schnelligkeit. Die religiöse Gärung, die sich bis Ungarn, die Niederlande und die Schweiz ausbreitete, fiel zusammen mit einem (missglückten) Aufstand der Reichsritter (Franz von Sickingen, Ulrich von Hutten). Eine Anzahl von Landesherren stellte sich auf die Seite der Reformation. Innerhalb der Reformatorischen selbst kam es zu Spannungen; Luther trennte sich von den « Schwärmern » (Karlstadt, 1486 - 1541 ; Thomas Müntzer, Wiedertäufertum). 1525 kam es zum Bauernkrieg. Die ablehnende Haltung, die Luther gegenüber der aufrührerischen Bauernschaft einnahm («Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern », 1525), kostete ihn die Volkstümlichkeit. Auch von den Humanisten (Erasmus von Rotterdam, 1466 oder 1469 - 1536) setzten sich die Lutheraner ab. Seit 1526 traten in Norddeutschland ein katholisches Bündnis und ein evangelisches Gegenbündnis einander gegenüber. Die Spannungen wuchsen. In Kursachsen und Hessen organisierten sich lutherische Landeskirchen, für deren Ordnung die Landesherren verantwortlich waren. Über dem Streit um das Abendmahl trennten sich die Lutheraner von den Schweizern (Zwingli, 1484 - 1531). Luther behauptete, dass Leib und Blut Christi im Sakrament « real » gegenwärtig seien. Zwingli hingegen wollte die « Elemente » nur als symbolische Hinweise auf Christus und das Abendmahl lediglich als Bekenntnis- und Erinnerungsakt der Gemeinde anerkennen. Trotz wiederholter Versuche, die Gegensätze zwischen den verschiedenen Fraktionen der Reformatorischen auszuräumen, kam keine Einigung zustande (Religionsgespräch in Marburg, 1529). Der Kaiser selbst wollte die religiöse Frage in Deutschland und die Konflikte zwischen den Katholischen und den Evangelischen auf dem Augsburger Reichstag 1530 ausräumen. Mit der « Confessio Augustana« (« Augsburgisches Bekenntnis ») versuchten die Anhänger Luthers ihren Standpunkt zu rechtfertigen. Aber der Bruch zwischen den evangelischen Reichsständen und der katholischen Mehrheit war nicht zu beheben. Die evangelischen Stände schlossen sich 1531 im Schmalkaldischen Bund, einem Kriegsbündnis, zusammen. 1547 unterlagen sie dem Kaiser. 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede geschlossen: ein Kompromiss innerhalb der herrschenden Klasse. Er schloss alle nicht-lutherischen reformatorischen Strömungen aus. Die Feudalherren bestimmten fortan die Religion ihrer Untertanen. Die beiden letzten Lebensjahrzehnte verbrachte Luther als theologischer Lehrer und Prediger, Schriftsteller, Schriftausleger und Ratgeber verschiedener Obrigkeiten in Wittenberg. Zusammen mit Melanchthon (14971560) arbeitete er an der Reform des Gottesdienstes und des Kirchengesangs, des Katechismus (Erklärung der Hauptpunkte christlicher Lehre) und der Schule, der Universität und der Armenpflege. Am 18. Februar 1546 starb Luther in seiner Geburtsstadt Eisleben.

Luther, Martin (1483-1546), von dem dt. Reformator werden Teufels-, Engels- und Christusvisionen überliefert; daneben aber auch Parapsychisches im engeren Sinn: Vor allem während seines Aufenthalts auf der Wartburg (1521/22) soll er unter Poltergeiststörungen gelitten haben, die er als teuflische Anfechtung verstand und mit Gebeten anging. Die Störungen scheinen im wesentlichen aus Raps und Mimikry-Geräuschen bestanden zu haben: Rollen wie von Fässern auf der Treppe, Klopfen, Pochen an der Decke und in der Bettstatt, auch paranormale Bewegungen des Bettes werden behauptet Religiosität und Pps.).
 
 

 

 

 
 
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