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Heilige (Heiligenkult)

 
       
  Heilige (Heiligenkult) In den Religionen treten «gottähnliche Menschen » auf, die zwar weniger als Götter, aber mehr als ihresgleichen sind. Der Kult solcher Heroen (griech. « Herren ») entwickelte sich an den Gräbern von Personen, die mitunter schon zu Lebzeiten mit besonderer Macht ausgestattet waren. Diesen Heilsgestalten wurden blutige Opfer, Früchte und vielerlei Geschenke dargebracht. Oft feierte man in den Heiligtümern, die über ihren Gräbern errichtet worden waren, kultische Mahlzeiten. In christlicher Zeit wurden die Märtyrer in ähnlicher Weise wie zuvor die antiken Heroen verehrt. Märtyrer und Heilige entwickelten sich zu Zwischenwesen, die bis in die göttliche Sphäre hineinreichten. Wenn in der Frühzeit des Christentums ein christlicher Mitbürger von der nicht christlichen Staatsmacht wegen seines Glaubens angeklagt, verurteilt und schließlich hingerichtet wurde, sammelten seine Glaubensgenossen die Überreste, begruben sie und versammelten sich am Jahrestag seines Todes in festlichem Gedenken, und der Name des Hingerichteten wurde in die Liste der kirchlichen Märtyrer (Martyrologium) aufgenommen. An den Gräbern der Märtyrer entwickelten sich Kultfeste, und man errichtete dort Kapellen oder Kirchen (Basiliken) als Heiligtümer. Dorthin wallfahrteten die Gläubigen. An den Gräbern wurden Gebete um Heilung, um Hilfe, um Regen verrichtet. Man brachte Gaben zum Heiligtum, behängte es mit Kränzen, Tafeln und Stoffstücken, zündete Lampen an, vergoss viele Tränen beim Gebet und feierte gemeinsame Mahlzeiten. (Pilgern) Unter den katholischen Heiligen gibt es neben Märtyrern auch Lehrer, Propheten, Nationalhelden und ganz einfache Leute. Ansonsten sind selbst Götter und heidnische Heroen als Heilige in die christliche Kirche eingewandert. Aus Apollo mit dem Beinamen Ephoibios wurde der heilige Ephebus, aus Dionysos mit dem Beinamen Eleutherios (Erlöser) der heilige Eleutherius usw., und die eingebürgerten Heiligen vollbrachten hinfort die gleichen Wunder wie zuvor als heidnische Schutzgottheiten. Bevor die katholische Kirche jemanden in die Schar der Heiligen aufnimmt (Kanonisation), verlangt sie eine Beglaubigung durch Wunder, die nach dem Tod der betreffenden Person gewirkt worden sind. Außerdem muss dieser Mensch ausgesprochen tugendsam gelebt haben. Der Papst persönlich vollzieht die Heiligsprechung. Von der betreffenden Person gilt dann, dass sie im Himmel mit Christus regiert und überall in der Kirche verehrt werden muss. Der Kanonisation geht die « Seligsprechung » voraus. Dafür kommen nur Personen in Betracht, deren schriftlicher Nachlass theologisch einwandfrei ist und deren persönliche Heiligkeit außer Zweifel steht. Sie müssen die « Kardinaltugenden » in «heroischem Maß» geübt haben. Besonders begünstigt sind Menschen, die um des Glaubens willen getötet wurden. Auf ihre Fürbitte hin müssen (zwei bis vier) Wunder geschehen sein.  
 

 

 

 
 
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