|
|
Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikte |
|
|
|
|
|
|
|
1. Jeder Vollzug der Geschlechtsgemeinschaft ist mit der Verantwortung für werdendes Leben verbunden. Sie wird wahrgenommen durch die Entscheidung, ob, wann, unter welchen Umständen und wieviel Kinder geboren werden sollen. Verantwortliche Familienplanung setzt den biblischen Schöpfungsbefehl fort Schöpfung; Urgeschichte). 2. Wenn die Verantwortung für eine mögliche Elternschaft nicht übernommen werden kann, ist die Anwendung empfängnisverhütender Mittel notwendig. Jede aufgezwungene, abgelehnte bzw. nicht voll akzeptierte Schwangerschaft (S.) führt zu SK. SK entstehen auch dann, wenn durch die S. das Leben der Mutter (medizinische oder mütterliche Indikation) oder durch Erbanlage und S.-einflüsse die Gesundheit des Kindes (genetische oder kindliche Indikation) gefährdet ist, wenn die S. durch Vergewaltigung (ethische oder Vergewaltigungsindikation) entstanden oder eine S. die soziale Lage der Mutter in eine Notlage Schwärmer verwandelt (soziale oder Notlagenindikation). Diese Konflikte können nur von der Schwangeren nach eingehender Beratung mit dem Vater und einem Arzt oder einer entsprechenden Beratungsstelle gelöst werden. In der Beratung geht es um eine Weiterführung oder um den Abbruch der S. vor dem Hintergrund religiös-moralischer Normen und der staatlichen Gesetzgebung. Nach dem 5. Gebot im AT (2 Mose 20,13) und nach dem NT (Mt 5,21 f) ist >jeder Eingriff, der das beginnende Leben vernichtet, eine Tötung werdenden Lebens’. Dementsprechend stellt der Staat den Abbruch der S. unter Strafe (StGB § 218). Das Gebot der >Mordverhinderung< verfolgt im NT die Absicht der >Lebensförderung |
|
|
|
|
|
Diese Seite als Bookmark speichern :
|
|
|
|
|
|
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|
|
|