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Beichte

 
       
  Beichte nennt man das Eingeständnis einer Verfehlung, das Aussprechen von Sünden; es dient dazu, das Verhältnis zu Gott oder zu göttlichen Mächten zu normalisieren und wiederherzustellen. Bei vielen, hauptsächlich schriftlo sen Völkern zum Beispiel in Afrika und Amerika wird die Beichte öffentlich abgelegt - vor einem Freund oder dem Ehepartner, vor Verwandten oder dem Schamanen. Die «Sünden », die dabei zur Sprache kommen, beziehen sich überwiegend auf den Bereich der Sexualität. Folgen solcher Vergehen können Krankheiten und Unfruchtbarkeit, Viehsterben oder Dürre, Jagdunfälle oder ausbleibende Jagdbeute sein. Auch in den großen Religionen Asiens, in den chinesischen Religionen, in der Vedischen Religion, im Zoroastrismus (Zarathustra), im Buddhismus und in der Religion Israels ist die Beichte ein wichtiges religiöses Element. Im frühen Christentum wurde die Sündenvergebung als formeller juristischer Prozess vollzogen: Dem öffentlichen Bekenntnis folgten Wiedergutmachung, Sündenvergebung und Wiedereingliederung in die Gemeinde. Als die christliche Kirche zur Masseninstitution wurde und nur noch den gröbsten Verfehlungen nachgehen konnte, trat neben die öffentliche Beichte die Privatbeichte, die insbesondere vor Mönchen und Einsiedlern ablegt wurde. Im Mittelalter entwickelte sich die kirchliche Buße zur Beichte. In der Vollmacht Christi spricht der Priester den Sünder, der Reue zeigt, von der Schuld seiner nach der Taufe begangenen Sünden frei. Die Beichte selbst galt als sündentilgendes Bußwerk. Martin -9 Luther (1483 -1546) brach mit der mittelalterlichen Bußtheologie. Seiner Meinung nach hat die Beichte nicht den Sinn, der Strafe Gottes zu entgehen, sondern vielmehr die Aufgabe, zur Rechtfertigung durch Christus hinzuführen. Die Beichte wurde Voraussetzung und Bedingung für den Empfang der Sakramente.

1. Die B. besteht aus Sündenbekenntnis, Lossprechung von der Sünde (Absolution) und Dank für Vergebung. Sie wird entweder als Gemeindegottesdienst oder als Einzelb. gefeiert. (In der katholischen Kirche ist noch vielfach die besondere Form der Ohrenb. üblich: der Beichtstuhl ist so gebaut, daß sich Beichtender und >Beichtvater< hören, aber nicht sehen können.) 2. Den meisten evangelischen Christen ist die B., zumindest die Einzelb., fremd geworden. Man hält sie mit der Freiheit des Gewissens für unvereinbar. Dabei hat Martin Luther (1483-1546; siehe Reformation) die B. —allerdings mit Einschränkungen — neben die Sakramente Taufe und Abendmahl gestellt. Er wußte: Wer sein Leben so führen will, daß es dem christlichen Glauben entspricht, merkt immer wieder, daß Glaube (und gute Absicht) und wirkliches Leben oft auseinanderklaffen. Menschliches Leben ist immer mit Schuld beladen. Aber keine Sünde ist so schwer, daß sie nicht vergeben werden kann, sofern aufrichtige Reue und der Glaube an die Vergebung vorhanden sind. Unter dem Zuspruch von Gottes Gnade dürfen wir darauf vertrauen, daß Sünde und Schuld nicht das letzte Wort über den Sinn unseres Lebens haben. Ein Christ kann dem andern die B. abnehmen (eine hilfreiche Ordnung dazu häufig im Anhang des Gesangbuchs). Jeder Pfarrer ist bereit und verpflichtet, die B. zu hören. Durch sein Gelübde bei der Ordination ist er verpflichtet, das Beichtgeheimnis zu wahren; auch vor Gericht kann er nicht gezwungen werden, es zu brechen (Zeugnisverweigerungsrecht). Grundlegend für die B. ist für die Kirche der Auftrag Christi (Joh 20,22f; das Symbol der B., die Schlüssel, nimmt auf Mt 16,19 Bezug; >Schlüsselgewalt
 
 

 

 

 
 
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