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Gewissen

 
       
  Gewissen In der Umgangssprache wie in Theologie und Philosophie werden dem Gewissen unterschiedliche Bedeutungen und Aufgaben zugeschrieben. Erstmals hat Demokrit (gest. um 371 v. Chr.) den Ausdruck «Ich habe Gewissen» im Sinne von « Ich bin mein eigener Mitwisser» verwendet. Dabei ging es ihm um die Bewertung bereits geschehener unrechtmäßiger Taten durch das « böse Gewissen ». Diese Bewertung und die innerlich damit einhergehende Schuldreaktion des Menschen auf sein eigenes Handeln wurden häufig mit anderen Begriffen als dem des Gewissens umschrieben: Als z. B. David einen Zipfel vom Rock Sauls abschnitt, «schlug ihm sein Herz» (1. Sam. 24, 6; vgl. 2. Sam. 24, 10). Der jüdische Philosoph Philo von Alexandrien (gest. ca. 40 n. Chr.) hat das Gewissen als Ankläger, Mahner und Richter bezeichnet. Es sei ein Werkzeug in Gottes Hand, das den Menschen zur Umkehr leiten soll. (Ethik) Paulus führte den Begriff des Gewissens in den christlichen Sprachgebrauch ein. Er verstand darunter nicht direkt Gottes Stimme im Menschen, sondern ein Wissen um das eigene Verhalten angesichts der Forderungen Gottes das Gewissen zeuge vom Gesetz Gottes. Das Christentum hat zwischen dem « Gewissen » und « Gottes Stimme» nicht immer streng unterschieden. Wenn das Gebot Gottes in die « Seele » dessen kommt, der handeln soll, so « schlägt » das Gewissen. Damit wird der Sinn für Recht und Unrecht im Gewissen lokalisiert. Das Gewissen gibt Impulse (« Du sollst ! »), Warnungen und richterliche Urteile ab (« GewissensBisse »). Kant (1724 -1804) erklärte, jeder Mensch habe Gewissen und finde sich «durch einen inneren Richter beobachtet, bedroht und überhaupt im Respekt ... gehalten, und diese über die Gesetze in ihm wachende Gewalt ist nicht etwas, was er sich selbst (willkürlich) macht, sondern ist seinem Wesen einverleibt. Es folgt ihm wie ein Schatten, wenn er zu entfliehen gedenkt.» (Metaphysik der Sitten) Nach christlicher Überzeugung drückt das Gewissen das Bewusstsein des Menschen als Sünder aus. Das Gewissen ist Selbstbewusstsein Wissen davon, dass der Mensch schuldig ist.

1. Im AT kommt der Begriff G. nicht vor. Dort ist von Herz oder Seele die Rede, wenn man die innere Instanz meint, die das Denken, Reden und Tun des Menschen bestimmt und bewertet. im NT wird das G. mehrfach als eine innere, von persönlicher Willkür unabhängige Instanz erwähnt, die den Menschen an Gottes Gebote erinnert. Dabei ist das G. von Glauben und Verstehen abhängig (>starkes< oder >schwaches< G., 1 Kor 8ff.; Röm 13f.), es kann rein oder unrein sein, gut oder böse, beunruhigt oder getröstet. Die Vorstellung, das G. sei die Stimme Gottes im Menschen, findet in der Bibel keine Bestätigung. Das G. ist vielmehr das Mitwissen mit dem Willen Gottes, soweit der Mensch in seiner Begrenztheit diesen erkannt und als verbindlich angenommen hat. 2. Das Urgewissen, die allgemein menschliche Veranlagung zur Gewissensbildung, wird in Auseinandersetzung mit der Umwelt zum konkreten G. entwickelt, das nach den erlernten Normen und Maßstäben urteilt. Entsprechend wird in der Psychologie das G. als ein System von moralischen Werten angesehen, das beabsichtigte 64 und vollzogene Handlungen verbindlich wertet. Dieses Wertsystem wird durch Sozialisation (Erziehung und soziale Anpassung) gebildet. 3. Jede G.sentscheidung ist unbedingt bindend. Wo sie gegen äußeren Zwang oder entgegenstrebende Verlockungen aufrecht erhalten werden muß, kommt es zum G.skonflikt. Jeder Mensch kann von Fragen existentiell so betroffen sein, daß er sie mit dem vollen Einsatz der Persönlichkeit entscheiden und durchkämpfen muß. Eine Vergewaltigung des G. durch Druck oder Zwang kann daher sogar zum Zerbrechen der Persönlichkeit führen. Darum stellen die Menschenrechte (Art. 1 u. 18) und das GG (Art. 4 u. 38) die Freiheit des G. unter ihre Schutzgarantie. Der Mensch sollte alle seine Entscheidungen begründen können; aber den zwingenden Nachweis, daß es sich um eine G.sentscheidung handelt, kann niemand erbringen. Darum ist z. B. die G.sprüfung der Kriegsdienstverweigerer (siehe< Zivildienst) mit Recht umstritten. Im G. macht sich der einzelne soziale Normen und Wertmaßstäbe für seine täglichen Entscheidungen zu eigen. Für den Christen wird dabei auf dem Fundament, daß er sich von Gott angenommen und geliebt weiß Gnade), das Liebesgebot zum obersten Maßstab des G. Er kann nur tun, was dem Nächsten, dem Frieden, der Gemeinschaft dient. W. De. Beichte; Gebot; sozial
 
 

 

 

 
 
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