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Jeder Kauf, jede Bescheinigung über empfangene Geldsummen und jede Erbschaft werden mit einer stufenweise ansteigenden Stempelsteuer belegt werden. Wer es unterläßt, eine namentliche Übertragung des Eigentumsrechts an Geld oder sonstigen Werten auf diese Weise anzuzeigen, wird mit einer besonderen Strafe belegt, die in einem bestimmten Satz vom Hundert der entzogenen Summe für die Zeit von der Eigentumsübertragung bis zur Entdeckung der Steuerhinterziehung berechnet wird.
Für diese namentliche Übertragungen des Eigentumsrechts werden besondere Geschäftsbücher eingeführt werden, die Namen und Wohnung des alten und neuen Besitzers angeben müssen und der örtlichen Steuerbehörde allwöchentlich vorzulegen sind. Selbstverständlich wird die Feststellung des Käufers erst von einer bestimmten Kaufsumme ab verlangt werden. Die gewöhnlichen Kaufgeschäfte in Gegenständen des täglichen Bedarfs werden nur einer Stempelsteuer in einem festen Satz vom Hundert unterliegen.
Berechnen Sie, um wie viel mal die Erträge solcher Steuern die Einnahmen der nicht von Illuminaten beherrschten Staaten übertreffen werden .
Die Staatskasse muß immer einen bestimmten Bestand an Rücklagen enthalten. Alles, was über diesen Bestand hinaus geht, wird wieder in Umlauf gesetzt. Wir werden für diese überschüssigen Summen öffentliche Arbeiten ausführen lassen. Die Tatsache, daß der Staat von sich aus solche Arbeiten unternimmt, wird ihm und den Herrschenden das Zutrauen der Arbeiterklasse eintragen. Aus den genannten Summen werden wir auch Preise für Entdeckungen und besondere Leistungen auf dem Gebiet des Gewerbefleißes zahlen.
Außer den genau bestimmten und weitsichtig berechneten Summen sollte kein Pfennig unnütz in der Staatskasse zurück gehalten werden. Das Geld ist für den Umlauf bestimmt; jede Stockung des Geldverkehrs kann den Staat empfindlich schädigen. Das Geld ist das Öl der Staatsmaschine; bleibt die Ölung aus, so muß die Maschine still stehen.
Der Ersatz eines Teils der Umlaufmittel durch festverzinsliche Wertpapiere hat solche Stockung des Geldverkehrs verursacht. Die Folgen dieses Umstandes sind zur Genüge bekannt. Wir werden einen Rechnungshof gründen, in welchem der Herrscher jederzeit eine vollständige Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Staats finden wird. Ausgenommen soll nur der laufende Monat sein, für den ein Abschluß noch nicht vorliegen kann, und der vorhergehende Monat, für den die Abrechnungen noch nicht vollständig eingelaufen sein dürften.
Die einzige Persönlichkeit, die keinen Vorteil von der Beraubung der Staatskassen haben wird, ist das Staatsoberhaupt selbst, dem grundsätzlich alles gehören soll. Darum wird gerade seine persönliche Überwachung der Rechnungslegung die Möglichkeit einer Unterschlagung oder Vergeudung von Staatsmitteln ausschließen. |
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