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Sekten

 
       
  Im Juden- und Christentum entstandene Bezeichnung mit abwertendem Beigeschmack. Kleine Gruppen werden so genannt, deren religiöse Anschauungen von der der Mehrheit abweichen. So waren die Christen in den ersten Jahrhunderten eine jüdische S. Als sie zahlreich geworden waren und die Gunst des römischen Kaiserhauses genossen, begannen sie ihrerseits, kleinere Gruppen, zunächst die gnostischen Kirchen (Gnosis), als S. zu verfolgen. Mit dem Begriff S. werden aber auch religiöse Gemeinschaften bezeichnet, die sich von der Umgebung abkapseln, ihren Mitgliedern absoluten Gehorsam abverlangen und das eigene Denken verbieten.

Sekten Ursprünglich bezeichnete der Begriff « Sekte » (von lat. sequi, « nachfolgen ») eine Lehre, philosophische Schule, Partei oder eine bestimmte Denk- und Handlungsweise. In der Apostelgeschichte (Apg. 24, 1 ff.) hat das Wort die Bedeutung von « Irrlehre » oder « Abspaltung » angenommen. Das Christentum entstand selbst durch Abspaltung vom Judentum, und die Christen waren, gemessen an den Juden, Sektierer, die sich anfangs wie eine Mysteriengemeinschaft ( Mysterien) organisierten. 1. Im christlichen Sprachgebrauch verwendet man den Begriff « Sekte » zur Bezeichnung kleinerer Religionsgemeinschaften, die sich von größeren (insbesondere von der « Großkirche ») absonderten oder aber ausgeschlossen wurden. Der Grund für solche Spaltungen kann in abweichenden Lehren (« Häresien » ; Ketzer), Riten oder sonstigen Praktiken liegen. Je größer die Vorrechte waren, die Staat und Gesellschaft seit dem 4. Jahrhundert der christlichen Kirche einräumten, umso strenger grenzte sich diese von Abweichlern ab. Die Vorstellung, selbst im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein, führte dazu, dass sie andere Wahrheitsansprüche als Ketzerei verfolgte. ( Absolutheitsanspruch des Christentums) Die Diskriminierung « falscher Propheten » und « Irrlehrer » durchzieht denn auch die Kirchengeschichte seit ihren Anfängen. Die katholische Kirche hat bis in die Gegenwart religiöse Gemeinschaften, die nicht römisch-katholisch sind, als Sekten bezeichnet. Auch die protestantischen Landeskirchen verfuhren ähnlich, solange ihr Bekenntnis den Rang eines Staatsgesetzes hatte. Heute unterscheidet man zwischen « Freikirchen », « Sondergemeinschaften » und « Sekten ». Zu den Freikirchen werden -4 Baptisten, Methodisten (Evangelisch-methodistische Kirche) und Mennoniten gerechnet, die man früher den Sekten zuordnete. Zu den « Sondergemeinschaften » zählt man z. B. die Christengemeinschaft und die Katholisch-Apostolische Gemeinde. Als « Sekten » werden mitunter noch die Zeugen Jehovas, die Neuapostolischen und die Mormonen bezeichnet. In allen christlichen Konfessionen gibt es Sekten, aber die meisten brachte der Protestantismus hervor. 2. « Sekte » ist, recht besehen, nichts anderes als ein religiöses Schimpfwort, mit dem die Angehörigen einer religiösen Mehrheit auf religiöse Minderheiten herabblicken. Eine Minderheit nennt sich naturgemäß nie « Sekte », sondern bevorzugt Selbstbezeichnungen wie «Verband» oder « Kirche », « Bewegung » oder « Gemeinde », « Gesellschaft » oder «Vereinigung », « Allianz » oder « Bund ». Nach Meinung dieser Gruppen war ihre Abspaltung notwendig geworden, weil die religiöse Mehrheit von der «rechten Lehre » abwich, ihre religiöse Auffassungen verflachte und die praktische Frömmigkeit erlahmte. Der Masse der «Unerleuchteten » und «Unerlösten » tritt in der Sekte die kleine Zahl der « Auserwählten » und « Begnadeten » gegenüber, deren elitäres Bewusstsein zur Triebfeder ihres Handelns geworden ist. In der Sekte begegnet der Kirche in gewisser Weise der Idealtypus ihrer selbst. Was zählt, ist lebendige Frömmigkeit. Man beruft sich ständig auf Jesus, das Neue Testament, das Urchristentum und die Urkirche. Nicht verbeamtete Priester, sondern Laien sind die Träger der Sektenfrömmigkeit. Während die Kirche ihre Mitglieder über die Kindertaufe sozusagen automatisch gewinnt, muss man dort den Anschluss bewusst vollziehen und sich persönlich dafür entscheiden. Auch reicht der einmalige Akt des Eintritts nicht aus; vielmehr muss sich die Mitgliedschaft im Leben ständig neu bewähren und praktisch ausweisen. Ethischer Radikalismus entfaltet sich am besten innerhalb einer religiösen Gemeinschaft, die sich in kleineren Gruppen organisiert. Zu deren Lebensstil gehören fast immer Genügsamkeit, Askese, Abkehr von zahlreichen « weltlichen Interessen und Leidenschaften » sowie gegenseitige Zuwendung und Unterstützung. Alle sind gleich wie « Brüder » und « Schwestern », und die aufgegebenen Vorschriften und Gesetze gelten gleichermaßen für jedermann. Häufig gehören die Angehörigen solcher Gemeinschaften zur gesellschaftlichen Unterschicht, deren religiöse Neigungen mit ihren Aufstiegsinteressen zusammenhängen. Am ehesten lassen sich vereinsamte, unsichere, gescheiterte und religiös leicht beeinflussbare Menschen vom Angebot der so genannten Sekten ansprechen. Die enge Gemeinschaft entlastet von beschwerlichen Entscheidungen, schafft wenigstens zeitweise die Illusion einer heilen Gesellschaft und lenkt den Blick auf das kommende Ende und eine bessere Zukunft; dadurch wird der betrübliche Alltag etwas heller. Der aktuelle Glaube gibt einen Vorgeschmack auf kommenden Triumph. Das geschlossene Weltbild der Sekte gewährt einer bestimmten Art von Gefühlen und Phantasien großen Raum. Wer die Tugend des Gehorsams übt, erhält einen sicheren Platz in der besseren Welt. Die drohende Angst der Sinnlosigkeit und Leere scheint für immer gebannt zu sein. 3. Im Laufe ihrer Geschichte werden Sekten in der Regel einem starken Anpassungsdruck ausgesetzt. Darüber wandelt sich die anfängliche Gegnerschaft zur «Welt» und zu den herrschenden Verhältnissen; notgedrungen geht man vielerlei Kompromisse ein. Die ursprüngliche moralische Strenge lässt nach, und an die Stelle anfänglicher Spontaneität treten fester gefügte Formen. Häufig geht auch das Laienprinzip zurück, und man beginnt mit der Ausbildung von Leitern und Pastoren. Im deutschen Staatskirchenrecht gibt es für Sekten keine besonderen Regelungen. « Religionsgemeinschaften » können als juristische Person öffentlichen Rechts (Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Großkirchen und mehrere kleine Religionsgemeinschaften), als juristische Person des Privatrechts (häufiger Rechtsstatus kleinerer Religionsgemeinschaften) oder als Religionsgemeinschaften ohne Status einer juristischen Person (d. h. ohne Rechtsfähigkeit) auftreten. Unabhängig davon gewährt der Staat allen religiösen und weltanschaulichen Richtungen Religionsfreiheit; er setzt jedoch den Rahmen fest, innerhalb dessen sich die Religionsgemeinschaften entfalten können. Heute besitzen folgende kleinere religiöse Gemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: Adventisten, Christengemeinschaft, Christliche Wissenschaft, Bund freireligiöser Gemeinden Deutschlands, Freie Religionsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, Heilsarmee, Mormonen, Neuapostolische Kirche.
 
 

 

 

 
 
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