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Vatikanum

 
       
  Vatikanum 1 und II 1. Als «Vatikanum I» bezeichnet man das während der Jahre 1869 und 1870 im Vatikan abgehaltene Konzil. Vatikan heißt der Papstpalast neben der Peterskirche in Rom, der auf eine Gründung des Papstes Symmachus (um 500) zurückgeht und sich durch unzählige Erweiterungen zum größten Palast der Welt entwickelt hat. Konzilien (griech. « Synoden ») sind kirchliche Zusammenkünfte. Von der gesamten Christenheit werden sieben « ökumenische » Konzilien anerkannt. In der griechischen Kirche fanden seit dem 9. Jahrhundert keine ökumenischen Konzilien mehr statt. Die römisch-katholische Kirche zählte jedoch weiter: Das Vatikanum I ist nach dem Konzil von Trient («Tridentinum » 1545 - 1563 ; Gegenreformation) das zwanzigste Konzil. Das Vatikanum I versammelte etwa 700 « Konzilsväter » und damit 70 Prozent des Weltepiskopates (Gesamtheit der Bischöfe), « um die Irrtümer der jüngsten Zeit zu verurteilen, den Glauben des christlichen Volkes zu beleben und die Disziplin in der Kirche, die in unseren Tagen so bedenklich nachgelassen hat, zu erneuern und zu festigen. Die Übel sind allgemein, daher müssen auch die Heilmittel allgemein sein.» (Kardinal Lambruschini, 1849) Vor Beginn der Verhandlungen hatte es schon heftige Diskussionen gegeben, da die römischen Jesuiten (Ignatius von Loyola) die Erwartung hegten, das Konzil möge die dogmatische Unfehlbarkeit des Papstes erklären. Insbesondere die deutschen Bischöfe hielten eine solche Lehre jedoch für nicht angebracht. Aber Papst Pius IX. ließ sich an der Durchsetzung seiner Pläne nicht hindern. In der dogmatischen Konstitution (Erlass mit bindendem Charakter) «De fide catholica » («Vom katholischen Glauben ») wurden die Grundlehren des Katholizismus und die Verurteilung von Irrlehren und Irrtümern formuliert. Erst die Verhandlungen über die Unfehlbarkeit des Papstes führten dann zu schweren Konflikten. Pius IX. vertrat den Standpunkt: «Die Tradition bin ich! » Damit stellte er dem politischen Absolutismus (« Der Staat bin ich! ») einen kirchlichen Absolutismus zur Seite. Die Erklärung der päpstlichen Unfehlbarkeit wurde in die Konstitution « De ecclesia Christi» («Von der Kirche Christi ») eingefügt: Darin wird behauptet, der apostolische Primat (Vorrang des Papstes; Apostel) gehe auf Petrus zurück. Die päpstliche Jurisdiktionsgewalt (Rechtsprechungsgewalt) beziehe sich nicht nur auf Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch auf die Ordnung und Regierung der ganzen Kirche. Wenn der Papst « in der Ausübung seines Hirten- und Lehramtes » (d. h. ex cathedra, « vom Papstthron herab ») spreche, so seien seine Entscheidungen « unfehlbar » und -selbst ohne Zustimmung der Kirche - « unabänderlich ». (Papsttum) Damit war der Papst mittels einer Lehrbestimmung selbst zur Offenbarungsquelle geworden. Den demokratischen, liberalen, auf Toleranz abzielenden « Gefahren » der Zeit setzte er die absolute Autorität seines Amtes entgegen. Wann und unter welchen Bedingungen der Papst aber ex cathedra, d. h. « unfehlbar », spricht, wurde nicht ausdrücklich festgelegt. So kam es, dass seither so gut wie alle Entscheidungen des Papstes von einer Aura der Irrtumslosigkeit umgeben sind. Erstaunlicherweise ließ sich der Unfehlbarkeitsanspruch des Papstes auch durchsetzen. Die anfängliche Opposition einzelner Bischöfe zerfiel rasch. Der Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger (1799-1890) erklärte: « Als Christ, als Theologe, als Geschichtskenner, als Bürger kann ich diese Lehre nicht annehmen.» 1871 wurde er exkommuniziert. Andere exkommunizierte Theologen, die die Unfehlbarkeitsbehauptung des Papstes ebenfalls nicht hinnehmen wollten, bildeten den Kern der deutschen altkatholischen Kirche. Mit der seit dem 18. Jahrhundert bestehenden altkatholischen Kirche der Niederlande schlossen die Altkatholiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Union und nahmen später auch die polnische und die kroatische « Nationalkirche » auf. 2. Am 25. 1. 1959 kündigte Papst Johannes XXIII. das 2. Vatikanische Konzil an. Alle katholischen Bischöfe, Universitäten und Fakultäten wurden nach ihren Vorschlägen befragt. Am 11. Oktober 1962 begann dieses Konzil. Anwesend waren etwa 2300 Konzilsväter, die etwa 70 vorkonzilare Entwürfe bearbeiten sollten. Als Johannes XXIII. am 3. Juni 1963 starb, setzte Paul VI. das Konzil fort. Am Ende wurden vier Konstitutionen veröffentlicht: über die Liturgie, die Kirche, die Offenbarung und die Kirche in der heutigen Welt. Neun Dekrete (« Entscheidungen ») behandelten Probleme der Kommunikationsmittel und die ökumenische Bewegung, die orientalischen Kirchen und das Bischofsamt, die Orden und die Priesterausbildung, die Aufgaben der Laien, die Mission und das Leben der Priester. Schließlich verfasste das Konzil auch drei Erklärungen über die christliche Erziehung, das Verhältnis der katholischen Kirche zu den nichtchristlichen Religionen und über die Religionsfreiheit. Das Vatikanum II hat keine neuen Dogmen beschlossen, sondern die meisten überkommenen christlich-katholischen Ansichten und Ansprüche bestätigt: « Christus ist das Licht der Völker.» In ihm sei « der Schlüssel, der Mittelpunkt und das Ziel der ganzen Menschheitsgeschichte gegeben ». (Mission) Angeblich hat Jesus selbst eine einige und einzige Kirche gegründet. Die Bischöfe setzen das Werk Christi « mit und unter dem Papst » fort. « In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist ... inmitten der Gläubigen der Herr Jesus Christus ... anwesend.» Die jeweilige Landessprache soll im Gottesdienst mehr Raum bekommen, um « Eigenart und Überlieferungen der Völker » besser berücksichtigen zu können. Wenn auch allen Gläubigen aufgetragen ist, die Bibel häufig zu lesen, so wird doch betont, dass die verbindliche Auslegung der Heiligen Schrift nur dem Lehramt der Kirche « anvertraut » sei. Die an Christus glaubenden Nichtkatholiken werden als « Brüder » bezeichnet, und am Ende des Konzils hat man den gegenseitigen Bannfluch (Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft unter Verfluchung) der Kirchen von Rom und Konstantinopel aus dem Jahr 1054 aufgehoben. (Bann; Fluch) Was das Verhältnis der römisch-katholischen Kirche zu den nicht-christlichen Religionen betrifft, so soll gemäß Vatikanum II hinfort anerkannt werden, was bei diesen « wahr und heilig» ist. Die in den anderen Religionen vorhandenen « Lichtstrahlen » und « Samenkörner » der göttlichen Offenbarung bedürfen freilich noch immer der Klärung und Vervollständigung durch das Christentum, d. h. durch die katholische Kirche. (Absolutheitsanspruch) Je ähnlicher eine Religion dem Christentum ist, umso höher ist ihre Qualität einzuschätzen. Ihre «Vorläufigkeit » ist jedoch bleibender Grund und Aufforderung zur christlichen Missionierung. Ansonsten soll Religionsfreiheit herrschen (1965 wurde der Index abgeschafft), und auch Rassendiskriminierung sowie Judenverfolgungen werden verurteilt und beklagt. (Antisemitismus) Die Kirche wolle sich in Zukunft nicht (mehr) von irdischem Machtwillen bestimmen lassen; sie habe «zu retten, nicht zu richten; zu dienen, nicht sich bedienen zu lassen ».  
 

 

 

 
 
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