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Papsttum

 
       
  Papsttum Nach katholischer Glaubenslehre geht das Amt des Papstes auf die Einsetzung durch Jesus selbst zurück. (Katholizismus). Demnach ist der römische Bischof Nachfolger des Simon Petrus. Daraus leitet man ab, dass der Papst das Recht habe, in allen Dingen des Glaubens und der Moral nach eigenem Ermessen « unfehlbar » und für alle Gläubigen bindend zu entscheiden, Vorschriften zu erlassen und von der rechten Lehre abweichende Meinungen bei Androhung des Verlustes ewiger Seligkeit zu verfolgen. Am 18. Juli 1870 hat das 1. Vatikanische Konzil diese Auffassung «von der Infallibilität [Irrtumslosigkeit] und dem Universalepiskopat [Unumschränktheit der Kirchenregierung] des römischen Bischofs » als verpflichtenden Glaubenssatz verkündet. (Vatikanum I und II) Die katholische Lehre von der «göttlichen Einsetzung des Primats » (Vorrang des Papstes) stützt sich (außer auf Joh. 21, 15 ff. und Lk. 22,32) insbesondere auf Mat. 16, 18 f.: « Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeinde, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Ich will dir des Himmelreichs Schlüssel geben, und alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel los sein.» Dass Jesus diese Worte, die ihm der Verfasser des Matthäusevangeliums in den Mund legte, selbst gesprochen haben soll, ist unwahrscheinlich. Die Absicht, eine Kirche zu gründen, stünde mit seiner Erwartung des nahen Weltendes in Widerspruch. Unerklärlich wäre auch, warum ein Ausspruch dieser Bedeutung in den anderen Evangelien fehlt. Bei dem Spruch handelt es sich wohl um eine nachträglich formulierte «Weissagung », die ihre Erfüllung bereits voraussetzt: um die Rede von der künftigen Gründung einer Kirche zu einer Zeit, als es diese Kirche bereits gab. Katholische Lehre behauptet überdies, die Verheißung von Mat. 16, 18 f. gelte nicht nur Petrus, sondern zugleich allen seinen Amtsnachfolgern. Petrus gilt als Gründer der Gemeinde von Rom, die er als erster Bischof geleitet habe: « Petrus aus Bethsaida » sei der erste Papst gewesen. In Wirklichkeit berichten weder - Paulus noch die Apostelgeschichte, noch die frühchristliche Überlieferung davon, dass Petrus die Gemeinde in Rom gegründet und ihr Oberhaupt gewesen sei. Vielmehr unterstand Petrus in Jerusalem der Autorität des Jakobus, des Bruders Jesu. Paulus berichtet sogar, er selbst habe Petrus ins Angesicht widerstanden» (Gal. 2, 11 ff.).. Dies verdeut- licht, wie begrenzt die Autorität des « Urapostels » tatsächlich’ war.Petrus war nie römischer Bischof gewesen. In der ältesten christlichen Ge meinde in Rom gab es überhaupt keinen regierenden Bischof: Das Bischofs amt bildete sich in Syrien und Kleinasien aus und kam erst um die Mitte des 2. Jahrhunderts nach Rom. Die Geburt der christlichen Theologie aus dem Streit um den rechten Christusglauben (Hellenismus; Christologie) und die Notwendigkeit, die Übereinstimmung der kirchlichen Auffassungen mit der Lehre der Apostel als letzter Autorität zu erweisen, brachte die Konstruktion «apostolischer Sukzession » (ununterbrochene Nachfolgereihe der Bischöfe seit den Apos teln als Bürgschaft für die Wahrheit der Kirche) hervor. Einzelne Gemeinden führten jetzt zur Steigerung des Anse hens ihre Gründung auf hervorragende christliche Persönlichkeiten zurück (Korinth, Antiochia -und Rom auf Petrus, Alexandria auf Markus Ephesus auf Johannes usw.). Um 170 taucht die Kunde auf, Petrus und Paulus hätten in Rom evangelisiert - und dort auch eine Gemeinde gegründet. Tatsächlich war weder der eine noch der andere der Gemeindegründer. Dass Petrus, der Judenapostel, der die Mission der « Heiden » seinem Gegner Paulus überlassen hatte, überhaupt nach Rom gelangt sein solll, ist denkbar unwahrscheinlich. Urgemeinde) Anfangs gab man Petrus nur als Stifter der Gemeinde an. Später wurde er auch zum ersten römischen Bischof, der in Rom den Märtyrertod gefunden haben soll. Um die Mitte des 3. Jahrhunderts hieß Rom « der Stuhl des Petrus ». Aus der Überzeugung, die römischen Bischöfe seien Amtsnachfolger des ältesten und angesehensten Apostels, wurde später das Recht abgeleitet, die römische Autorität über die anderen Gemeinden zu stellen. Als Waldenser im 12. Jahrhundert behaupteten, Petrus sei nie in Rom gewesen, wurden sie als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Nachdem sich das Amt des Bischofs -des Herren der Gemeinde und Trägers mystischer Kräfte, der «Weihen » - herausgebildet hatte, kam die Behauptung auf, diese « Gnadenkräfte » wären in ununterbrochener Folge von Petrus ererbt worden und gingen nun von einem geweihten Bischof auf den anderen über. Diese Idee brachte die römischen Bischofslisten hervor, die beweisen sollten, dass Rom im Besitz echter apostolischer Überlieferung sei. Dass der römische Bischof in den Mittelpunkt der Gesamtkirche und schließlich an deren Spitze rückte, verdankte er seinem Sitz in der Welthauptstadt. Im Laufe der Zeit wurden von dort aus immer neue Anläufe unternommen, die römische Meinung (z. B. bezüglich der Formen des Gottesdienstes, der Feier des Osterfestes, der Vergebung von «Unzuchtssünden » oder der Anerkennung der von Ketzern gespendeten Taufe) als unverbrüchliche Richtschnur anderen Gemeinden aufzudrängen. Beim Übergang vom 3. zum 4. Jahrhundert bildete sich das System der Metropoliten (Hauptstadt-Bischöfe) heraus: Das Reich wurde in Diözesen (Verwaltungsbezirke) aufgeteilt, und die Bischöfe der Provinzialhauptstädte wurden den anderen Bischöfen übergeordnet. In ihrem Rangstreit untereinander standen Rom und Byzanz bald an der Spitze. Beide behaupten noch heute, die Jurisdiktionsgewalt (Rechtsprechung) über die ganze Christenheit innezuhaben. Seit Leo I. (440 - 461) bezeichnen sich die römischen Päpste als höchste Richter der Christen (Mat. 16, 18), als oberste Verwalter der Kirche (Joh. 21, 15) und als Inhaber des höchsten Lehramtes (Lk. 22, 23). Als «Nachfolger Petri », des « Führers der Apostel » und « Stellvertreters Christi », gilt für die römischen Päpste, was einst dem Urapostel galt. Denn zwischen diesem und seinen Nachfolgern besteht, juristisch gesehen, « Identität der Personen ». Der Papst « ist » Petrus. Als das Römische Reich zusammenbrach, brauchte die katholische Kirche ein neues einigendes Band. Zum Symbol ihrer Einheit wurde nun der Patriarch des Abendlandes, der römische Bischof. « Katholisch » (griech.: «allgemein, allumfassend ») und « römisch » waren damit gleichbedeutend. Bis heute hat sich die Lehre vom gesamtkirchlichen Primat, d. h. von der « vollen und höchsten Gewalt » des Papstes über die ganze Kirche, erhalten. Diese Lehre ist - Dogma und damit unwiderrufliches « göttliches Recht ». Sie hat im 1. Vatikanum ihren Ausdruck gefunden in der Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes, wenn er ex cathedra (« vom Papstthron herab », kraft höchster Lehrautorität) spricht, das heißt, wenn er etwas zur Glaubensoder Sittenlehre bindend vorschreibt.  
 

 

 

 
 
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