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Bischof Kirche
1. Das Wort B. geht auf das griechische >episkopos< zurück, das man mit >Aufseher< übersetzen kann. Im NT wird hiermit ein Amt beschrieben, das zum Aufgabenbereich der Gemeindeältesten Presbyter) gehört. Sehr bald erhält das B.amt aber in allen christlichen Gemeinden eine besondere Bedeutung. Der B. ernennt die Presbyter und Diakone, ist verantwortlich für die Ordnung des gottesdienstlichen Lebens und der Abendmahlsfeiern, er beaufsichtigt das Glaubensleben in der Gemeinde. Durch die Anerkennung der Kirche als Staatsreligion wird das B.amt gestärkt. Die B. werden nun auch staatliche Amtspersonen mit Ehrenstellung, Rangzeichen und Amtskleidung. Im Mittelalter sind sie Reichsfürsten. Mit Einführung der Demokratie in Deutschland wurde 1918 zunächst in einigen, ab 1933 in fast allen evangelischen Landeskirchen der B.titel (andere Titel: Kirchenpräsident oder Präses) eingeführt. Er bezeichnet den leitenden Geistlichen, der von der Synode gewählt wird (Kirchenwahl). Im Unterschied zum katholischen ist der evangelische B. nicht Gesetzgeber, er hat auch keine höhere Weihe oder Lehrgewalt (— Papst), die über die eines Pfarrers hinausginge. Er ist Dienstvorgesetzter und zugleich Seelsorger der Seelsorger. D. Q. siehe Amt; Gemeinde; Kirche (als Inst.); Papst |
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