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1. Schon die Urgemeinde bestimmte über ihre Leiter mit und gab ihnen Aufträge (Apg 15,22). Bald aber wurde das Amt der Priester und Bischöfe immer stärker der Gemeinde übergeordnet, bis schließlich der Papst die Macht eines zum Herrscher geborenen Königs beanspruchte und nur noch Bischöfen (»Kirchenfürsten«) ein begrenztes Mitspracherecht auf Konzilen zugestand. Heute werden in den Kirchen die meisten Ämter durch Wahlen besetzt: In der Kirchengemeinde die Presbyter, Kirchenvorsteher oder -älteste, die mit dem Pfarrer, notfalls aber auch gegen ihn Entscheidungen über das Gemeindeleben fällen; im Bereich einer Landeskirche die Synodalen, die über Verfassung und Gesetze zu beschließen haben. Auch die Leiter der Kirchen (Bischof / Präses / Kirchenpräsident) werden in der Regel durch die Synode (Kirchenparlament) gewählt. Im einzelnen ist das Wahlrecht in den Landeskirchen unterschiedlich geordnet, aber im Prinzip ähnelt die Struktur der im demokratischen Staat. EKD Durch ihr Wahlrecht bringen die Kirchen zum Ausdruck, daß in ihnen nicht willkürliche Herrschaft ausgeübt wird, sondern der Geist der Brüderlichkeit, der gemeinsamen Verantwortung die Arbeit der Kirche bestimmt. Jedem Christen ist mit dem Glauben, mit der Zugehörigkeit zur Gemeinde, das gleiche Recht gegeben, Aufgaben der Kirche zu seiner eigenen Aufgabe zu machen. Weil der christliche Glaube nur in der Solidarität der Gemeinde lebt, ist es sogar die Pflicht des Chri103 sten, sich auch an den Aufgaben zu beteiligen, die über seine private Existenz hinausgehen. Mangelhafte Wahlmöglichkeiten und Wahlbeteiligung sind deshalb Zeichen, daß sich die Institution Kirche von ihrem Auftrag zu entfremden droht. Wenn Mehrheiten rücksichtslos ihre Interessen durchsetzen, z. B. in der Geldzuweisung bei bestimmten Projekten, bewirken sie Resignation bei Minderheiten; demokratische Rechte werden zum Mittel der Gewalt. K.wahlen sind deshalb nur so lange christlich, wie sie Minderheiten Mitsprache einräumen. In der evangelischen Kirche, die jedem Christen eigene Glaubensentscheidungen zumutet, die von der Freiheit des Gewissens bestimmt sind, ist jeder Amtsinhaber am Maß der Brüderlichkeit zu messen. Wenn das möglich ist, haben K.wahlen als Ausdruck der lebendigen Solidarität einen Sinn und können den Verdacht zurückweisen, Wahrheit zur Frage von Mehrheiten zu machen. L. K. Kirchengemeinde; Presbyterium; Synode |
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