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Kirchengemeinde

 
       
  1. Durch die Verkündigung des gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus bilden sich Gemeinden (der biblische Begriff >ecclesia< bedeutet sowohl >Kirche< wie >Gemeinde(). Es sind Gemeinschaften von Menschen, die Christus als ihren Herrn bekennen. 2. >Kirche< bezeichnet heute meistens das Gebäude oder die Institution, aber zusammen mit oder anstelle von >Gemeinde< auch die geistliche Gemeinschaft der Christen. Die Koppelung beider Begriffe hat sich eingebürgert, um die Organisationsform einer Ortsgemeinde, auch im Unterschied zum politischen Gemeinwesen, zu bezeichnen. Die K. ist die kleinste Einheit innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Mehrere K. bilden einen Kirchenkreis (Dekanat, Propstei, Sprengel); die Landeskirche ist in mehrere solcher Kreise eingeteilt. Die K. wird von einem Kirchenvorstand 98 (Presbyterium, Gemeindekirchenrat o. ä.) geleitet. Die Mitglieder (Kirchenälteste, Presbyter, Kirchengemeinderäte o. ä.) werden je nach Landeskirche alle 4 oder 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder von 18 Jahren an. Der Kirchenvorstand ist sowohl für die Verwaltung der K. wie für die geistlichen Fragen wie Gottesdienst, Unterricht, Diakonie usw. zuständig. Er kann dem Pfarrer allerdings keine Vorschriften in bezug auf die Verkündigung machen. Verwaltet werden die Gelder (Kirchensteuer) von einem Kirchenrechnungsführer (Rendanten) oder von einem zentralen Rentamt. Ist die K. größer, wird sie in Pfarrbezirke (Seelsorgebezirke; Parochien) eingeteilt. Dort ist jeweils ein Pfarrer zuständig. Er wohnt in einer kircheneigenen Dienstwohnung (Pfarrhaus, Pastorat). In der Regel sind weitere Mitarbeiter in der K. hauptoder nebenamtlich tätig: Organist, Küster, Gemeindehelferin, Diakon u. a. Die K. hat in der Regel ein oder mehrere bauliche Zentren mit Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus, evtl. Kindergarten oder einer anderen diakonischen Einrichtung. In größeren K. versuchen die Pfarrer und Mitarbeiter oft im Team zu arbeiten, d. h. die Aufgaben werden gemeinsam geplant und mit verschiedenen Schwerpunkten wahrgenommen. Dazu ist vor allem wichtig, daß sich auch ehrenamtliche Mitarbeiter in der K. engagieren (z. B. im Kindergottesdienst, in der Jugendarbeit, Altenarbeit usw.). 3. Neben den durch räumliche Grenzen bestimmten K. gibt es noch Gemeinden für besondere Gruppen, etwa Studentengemeinde, Krankenhausgemeinde u. a. H.-J. J. 99 EKD; Gemeinde; Pfarrer; Presbyterium  
 

 

 

 
 
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