Maßnahmen der Gemeindeleitung, um ungehorsame Gemeindeglieder zur Ordnung zu rufen, z. B. Ausschluß vom Abendmahl. Abgesehen von der Verweigerung einer kirchlichen Beerdigung für ausgetretene Gemeindeglieder (Kirchenaustritt) in der modernen Volkskirche kaum noch durchzuführen. Exkommunikation