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1. Die Frage, ob es ein Recht auf W. gibt, hat die Christen von Anfang an beschäftigt und nicht selten in zwei Lager gespalten. Zwei ntl Belegstellen wurden dafür immer wieder herangezogen: Jesu Auseinandersetzung mit den Pharisäern um die römischen Steuergesetze (Mk 12,13ff.) und die Ermahnung des Paulus zum Gehorsam gegen die >Obrigkeit< (Röm 13.1 ff.). Keine dieser beiden Bibelstel194 len geht jedoch hinreichend auf die Frage ein, was im Falle eines wider-göttlichen Unrechts-Regimes zu tun ist. im großen ganzen hat die Kirche, jedenfalls seit dem Ende der Verfolgung durch staatliche Behörden (313 n. Chr.) und der Anerkennung als Staatsreligion (380 n. Chr.), auf den Gehorsam gegenüber der Staatsmacht gesetzt. Auch Martin Luther (1483-1546) hat seit dem Bauernkrieg diesem Loyalitätsdenken erheblich Vorschub geleistet in der Hoffnung, die Fürsten könnten der Reformation zum Sieg verhelfen. Anders in der reformierten Tradition (Calvinismus), wo den >Protestanten< immer ein feindlich gesonnener Staat gegenüberstand (siehe Staat und Kirche); hier gibt es durchaus Strömungen, die unter bestimmten Bedingungen die Ermordung von Tyrannen befürworten. Für uns am Greifbarsten ist die Diskussion um die Widerstandsgruppe des 20. Juli, als eine kleine Zahl von Militärs und Zivilisten Hitler 1944 unter Einsatz des eigenen Lebens zu beseitigen versuchte, um die totale militärische Katastrophe abzuwenden. Hinzugekommen ist inzwischen die Problematik der Befreiungsbewegungen in den unterdrückten Ländern der Dritten Welt. Dabei zeigt sich oft, daß die >Rechtmäßigkeit< einer Obrigkeit nur von der eigenen politischen Einstellung abhängt (vgl. Chile, Südafrika oder UdSSR). Die Entfernung, aus der das Problem jeweils betrachtet wird, sowie der Grad der eigenen Betroffenheit spielen bei der Beurteilung des W.rechts ebenfalls eine erhebliche Rolle. In unserer Gesellschaft kann die ver195 gleichsweise >harmlose’ Diskussion um die Kriegsdienstverweigerung einen jungen Mann vor die Entscheidungsfrage stellen, wo die Loyalität mit dem Staat aufhört und die Freiheit des eigenen Gewissens beginnt (siehe9 Zivildienst). Es bleibt jedenfalls Aufgabe jedes Christen, Eigenverantwortlichkeit und W.fähigkeit für den Notfall zu üben. Die jüngste deutsche Geschichte ist ein Beispiel dafür, wie die fehlende Kraft zum W. zu einem Zeitpunkt, als sie noch Aussicht auf Erfolg hatte, einer legalen Obrigkeit die Möglichkeit zum brutalen Machtmißbrauch eröffnete. H. R. gehorchen; Revolution; Bauernkrieg
Widerstand, in der Psychoanalyse jene Kraft, die die Aufdeckung unbewußter Inhalte zu verhindern sucht. Der Begriff wurde von Freud in erweitertem Sinn auf die Haltung der wiss. Gegner der Psychoanalyse angewandt, soweit deren Ablehnung durch unbewußte Wünsche bestimmt war. Im letztgenannten Sinn spricht man gelegentlich auch von W. bei Gegnern der Pps.: Man unterstellt ihrer Ablehnung unbewußte Ängste und Wünsche als Motiv. |
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