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Bezeichnung für eine Person, die Religionspädagogik studiert hat. Das kann an einer Universität oder pädagogischen Hochschule erfolgt sein (wissenschaftliche bzw. akademische Ausbildung) oder an einer besonderen Fachschule. Religionsunterricht; Jugendarbeit Religionsunterricht 1. Der RU wird vom Staat durch das GG garantiert. In Art. 7 Abs. 3 heißt es: Der RU an den öffentlichen Schulen ist >ordentliches LehrfachÜbereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften< (Kirchen). Als ordentliches Lehrfach unterliegt der RU den gleichen Bedingungen wie andere Schulfächer: Er muß am Stand der Wissenschaft orientiert sein, Lehrpläne und Arbeitsmethoden müssen den Altersstufen entsprechen, Lernleistungen müssen überprüft und Noten erteilt werden, die >versetzungserheblich< (ausgleichsfähig) sind. Der Lehrer bedarf einer staatlich anerkannten Eignungsprüfung. Die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften wird in den einzelnen Bundesländern durch Staatskirchenverträge (mit den evangelischen Landeskirchen) oder Konkordate (mit der katholischen Kirche) geregelt (Staat und Kirche). Aus dieser kirchenrechtlichen Lage erklärt sich, daß der RU nach Konfessionen getrennt erteilt wird, selbst wenn die gleichen Bibeln oder Lehrbücher verwendet werden. 2. Für den evangelischen RU sind in den letzten Jahrzehnten auf Grund der sich wandelnden Einsichten vier Konzeptionen entwickelt worden. Die >Evangelische Unterweisung(geht davon aus, daß die Bibeltexte Verkündigungstexte sind. Sachgemäßer Umgang mit ihnen muß den Verkündigungscharakter herausstellen und auch die Schüler als >Hörer des Evangeliums(ansprechen. Der >hermeneutische RU< geht davon aus, daß die Bibeltexte in einer uns fremd gewordenen Sprache verfaßt sind. Er will zunächst klären, was 148 mit den Aussagen der Bibel überhaupt gemeint ist Bibelerklärung). Sein Ziel ist das Verstehen religiöser Traditionen. Der >thematische oder problemorientierte RU< geht von der Erfahrungswelt der Schüler aus und will ihnen helfen, sich selbst in ihrer Weit besser zu verstehen und eigene Orientierungen zu finden. Der >therapeutische RU< will aufarbeiten, in welcher Weise Religion das Denken und Verhalten beeinflußt. Dadurch will er das Lösen von Konflikten einüben und zur Veränderung unmenschlicher gesellschaftlicher Bedingungen ermutigen. 3. Zum Schutz des Gewissens gibt es die Möglichkeit der Abmeldung vom RU, bis 12 Jahre durch die Eltern, bis zur Volljährigkeit mit deren Kenntnisnahme. Für Nichtteilnehmer am RU soll ein Alternativunterricht eingerichtet werden (Ethik, >Werte und Normen< o. ä.). W. L. Bildung; Christenlehre; Katechumenat; Kindergottesdienst; Konfirmation |
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