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Jugend

 
       
  Das Bild der J. ist in besonderem Maße durch die Geschichte 87 geprägt. In frühen Gesellschaften war der Übergang zwischen Kind-und Mannesalter in der Regel durch ein Ereignis oder einen Ritus gekennzeichnet. So gibt es auch in der Bibel und in der gesamten Antike zwar den jungen Menschen, der der Erziehung und Einweisung in die Lebensformen der voraufgegangenen Generation bedarf, aber keine J. als eigene Phase. Mit dem wirtschaftlichen Wachstum im Mittelalter und Neuzeit entfaltet sich auch das Bildungssystem. Die Zeitspanne zwischen Kindheit und Berufseintritt wird länger, zuerst bei Studenten und Handwerkern. Den Mädchen und den jungen Arbeitern wird die J. als >Schonraum(am längsten vorenthalten. Erst seit dem 18. Jh. gibt es J. im heutigen Sinne. J. nennt man die Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenstatus, also die Zeitspanne, die mit der Geschlechtsreife beginnt (Pubertät) und mit der Mündigkeitserklärung und der Anerkennung als volles Mitglied der Gesellschaft — in der Regel durch Eintritt ins Berufsleben und Familiengründung — endet. J. ist deshalb weniger eine biologische als eine soziale Erscheinung. Der Jugendliche hat in dieser Phase vor allem fünf Aufgaben zu bewältigen: (1) den eigenen Körper akzeptieren, (2) Geschlechtsrollen erlernen, (3) von Erwachsenen unabhängig werden, (4) wirtschaftliche Selbständigkeit erreichen und (5) ein eigenes Wertesystem entwickeln. Dazu sucht der J.liche gleichzeitig mit der Loslösung von der Familie den Kontakt zur Gruppe der Gleichaltrigen. In Ergänzung zur Familie bemüht sich der Staat um Ausbildung und Betreuung der J. In der schulischen Ausbildung entscheiden sich die beruflichen Chancen und die spätere soziale Stellung. Der Mangel an beruflichen Ausbildungsplätzen und drohende Arbeitslosigkeit haben Auswirkungen auf den schulischen Leistungsdruck. Über den Bundesjugendplan unterstützt der Staat finanziell die außerschulischen Bildungsund Freizeitangebote der J.-Verbände mit ihren kulturellen, politischen, musischen und sportlichen Activitäten Jugendarbeit). Durch die J.fürsorge sollen benachteiligte J.liche betreut, vor Straffälligkeit bewahrt und ihnen Hilfe zur (WiederEingliederung in die Gesellschaft angeboten werden. Die Gesetze zum Schutze der J. wollen die Ausbeutung seiner Arbeitskraft und die moralische, ideologische und kriminelle Verführung unterbinden.
Familie; Jugendarbeit; Kindergottesdienst; Konfirmation; spielen
 
 

 

 

 
 
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