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Bedeutungsbewußtsein, in der Ps. die Überzeugung des Individuums von seiner eigenen außerordentlichen Wichtigkeit; 2. das Wissen um die bedeutungsvollen Beziehungen eines Sachverhalts oder eines Objekts. In der Pps. ist — bei ASW-Manifestationen — B. notwendig, damit der Erlebnisträger das Paranormale der Erfahrung erkennt. Dieses B. kann zugl. mit dem Erlebnis gegeben sein (als Ahnung oder als konkrete Gewißheit von etwas Außergewöhnlichem) oder sich nachträglich, durch das Hinzukommen »normaler« Informationen, einstellen. In manchen Fällen können auch nur Beobachter und nicht der Erfahrende selbst das Paranormale eines Geschehens erkennen. Begabung, angeborene Befähigung zu einigen oder allen einem Individuum oder einer Gruppe (Volk, Rasse) möglichen Leistungen; zugl. Voraussetzung, bestimmte Kenntnisse zu erwerben bzw. Leistungen zu vervollkommnen. Der B.sforschung verdankt die Testps. entscheidende Anstöße. — In der Pps. gilt die Psi-Fähigkeit als eine besondere B. (Sensitive), die durch das Testverfahren mit —» Zener-Karten feststellbar sein soll. Es existiert außerdem die Vorstellung, daß bestimmte ethnische Gruppen, z.B. Naturvölker, aber auch die Schotten (Zweites Gesicht) in besonderem Maße über eine Psi-B. verfügen. Die meisten Forscher scheinen der Ansicht zu sein, daß latent alle Menschen und (höheren) Tiere psi-begabt sind. Begraben lassen, lebendig, besonders eindrucksvolles Kunststück mancher Yogis, das aber mit den eigtl. Zielen des —» Yoga wenig zu tun hat. Für den provozierten Scheintod ist die (noch nicht paranormale) Kontrolle des ANS Voraussetzung; die Stunde des Wiedererwachens wird vorherbestimmt, der Yogi suggeriert sie sich vermutlich autohypnotisch. Bei Berichten von freiwilligem lebendig Begrabenwerden und Wiederauferstehen sind einige als echt, viele wohl als Übertreibung und Zwecklegende anzusehen; als dritte Gruppe kommen die mythischen Belege hinzu. Bei diesen ist weniger an eine Erinnerung echter Ereignisse zu denken, sondern eher an die symbolische Gestaltung ganz anderer Erfahrungen. Über den Yogi Haridas (t 1837) lesen wir: »Die besondere Methode, die er befolgte, war neben allerhand Reinigungen die in den Hatha-Yoga-Schriften ausführlich angegebene, wonach das Zungenband an der unteren Zungenwurzel zerschnitten und die Zunge so lange trainiert wird, bis man mit ihr die Augenbrauen berühren kann. Um zum völligen Trancezustand zu kommen, wird dann die Zunge zurückgebogen, so daß sie den Eingang der Luftröhre völlig verdeckt und Scheintod eintritt. Der genannte Haridas ließ sich in diesem Zustand nach dem Bericht von Augenzeugen in dem Garten eines seine Fähigkeiten bezweifelnden Raja 4o Tage lang begraben. Dieses Begräbnis wurde mit Hilfe von mohammedanischen Soldaten, die dem Yogi als Hindu nicht gewogen waren, unter den größten Vorsichtsmaßregeln innerhalb eines Ge. bäudes, das dann zugemauert wurde, vorgenommen. Nach genauen Anweisungen wurde er nach 4o Tagen ausgegraben und von seinem Schüler erweckt. Nach der Rückkehr aus diesem seligen Stand der Erlösung zum irdischen Leben verschwand er allerdings über Nacht mit einer Schönen aus dem Harem des von der Wunderkraft des Yogi nun überzeugten Raja. Er ist dann bei einem späteren Experiment dieser Art ins endgültige Nirvana eingegangen.« |
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