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Gemeindebrief

 
       
  Amt: jeder in der G. hat ein Amt, aber alle dienen in dem einen Geist (1 Kor 12,4ff.; 1 Petr 4,10f.). Dem entspricht die reformatorische Auffassung vom >allgemeinen Priestertum< (Reformation), d. h. es gibt keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Laien und Pfarrern, wohl aber soll niemand in der Kirche öffentlichen Dienst tun, der dazu nicht ausgebildet und berufen ist (>rite vocatus< CA XIV; Bekenntnisschriften). Zur Einheit der Kirche (Ökumene) genügt es, daß in den G. das Evangelium >rein< gepredigt und die Sakramente evangeliumsgemäß gespendet werden (CA VII). Alle weitere Ordnung ist zwar des Friedens wegen notwendig (1 Kor 14,33), muß aber als >Menschenwerk< einer immerwährenden Erneuerung unterliegen (ecclesia semper reformanda< lateinisch: >die Kirche muß immer neu reformiert werdenUngläubigen< verstehen, was vor sich geht (1 Kor 14,16ff.). 3. Die heutige Gestalt der Kirche in der BRD als >Volkskirche< Staat und Kirche) droht diesen Auftrag zu verdunkeln, weil viele Christen dem Leben der G. innerlich oder äußerlich fernstehen. Zwar bleibt die Grenze zwischen wahrer (>unsichtbarer’) und institutioneller (>sichtbarer() Kirche in dieser Welt zwangsläufig fließend; aber die G. muß auch in ihrer rechtlichen Struktur, ihrem Umgang mit dem Geld Kirchensteuer), ihren Veranstaltungsformen Liturgie) usw. etwas von ihrem Glauben erkennen lassen. R. S. Amt; Kirche (als Institution); Kirchengemeinde; Volkskirche

Vom Pfarrer und/ oder einem Redaktionskreis heraus gegebener, regelmäßig und kostenlos an alle Glieder einer Kirchengemeinde verteilter Rundbrief. Siehe Öffentlichkeit
 
 

 

 

 
 
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