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Bekenntnisschriften

 
       
  B. nennt man Texte, die die biblische Glaubenslehre in kurzer und verbindlicher Form zusammenfassen. Wie die urkirchlichen Bekenntnisse (Apostolicum; Nicaenum) wurden die B. für einen bestimmten Anlaß formuliert, erwiesen sich aber dann als bleibend gültige Aussagen. In fast allen deutschen Landeskirchen sind eine Reihe von B. Bestandteil der Kirchenordnung. 2. Die meisten B. sind im Zeitalter der Reformation entstanden. Anlaß war entweder die religiös-politische Auseinandersetzung der neuen Lehre Martin Luthers (1483-1546) mit den katholisch-kaiserlichen Interessen im Reichstag oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb der reformatorischen Kirchen, z. B. im Verständnis des Abendmahls zwischen Johannes Calvin (1509-64) in Genf, Ulrich Zwingli (1484-1531) in Zürich und Luther in Wittenberg. Versuche, diese Unterschiede in einer Konkordie, einer Kompromißformel zu überwinden, schlugen fehl; die verfaßten Texte wurden zur Lehrgrundlage für die jeweilige Konfession. 3. In unserm Jh. entstand 1934 das Barmer Bekenntnis, als Ergebnis der Auseinandersetzung der Bekennenden Kirche mit dem nationalsozialistischen Staat. Die Leuenberger Konkordie (16. 3. 73) überwand unter den evangelischen Kirchen Europas die trennenden Lehrmeinungen der Reformationszeit. L. K./K. v. M. Bekenntnis; CA; Glaubenslehre; Kirchenordnung  
 

 

 

 
 
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