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Dem Reichspräsidenten wird die Aufgabe zufallen, die Präsidenten des Abgeordnetenhauses und des Senates sowie ihre Stellvertreter zu ernennen. Wir werden Tagungen der Volksvertreter abschaffen und an ihrer Stelle soll dem Präsidenten als Träger der vollziehenden Gewalt das Recht zustehen, die Volksvertretung einzuberufen oder aufzulösen. Im Fall der Auflösung kann er den Beginn der neuen Tagung nach Belieben hinaus schieben.
Um den Präsidenten davor zu schützen, daß er vor der Erfüllung unserer Pläne wegen solcher im Grunde genommen ungesetzlichen Handlungsweise zur Rechenschaft gezogen wird, lassen wir den Ministern und den anderen hohen Verwaltungsbeamten aus seiner Umgebung den Rat geben, die Verfügungen des Präsidenten durch selbständige Maßnahmen zu umgehen, dafür aber auch selbst die Verantwortung zu tragen. Solche Vollmachten empfehlen wir, besonders dem höchsten Gerichtshof, dem Staatsrat und dem Ministerrat zu geben, aber nicht einzelnen Persönlichkeiten.
Der Präsident wird die bestehenden Gesetze, die eine verschiedene Deutung zulassen, stets in unserem Sinn auslegen; er wird sie außer Kraft setzen, wenn wir ihn auf die Notwendigkeit solcher Maßnahmen verweisen. Außerdem wird er das Recht haben, neue Gesetze von kurzer Dauer, ja selbst Änderungen der Verfassung vorzuschlagen. Zur Begründung braucht er ja nur zu sagen, diese Maßnahmen seien für das Wohl des Staates erforderlich.
Auf solche Weise können wir allmählich, Schritt für Schritt, alles vernichten, was wir ursprünglich, zu Beginn unserer Herrschaft, in die Verfassungen der Volksstaaten aufnehmen mußten. Unmerklich werden die letzten Spuren jedes verfassungsmäßigen Rechts verschwinden, bis schließlich die Zeit gekommen sein wird, in der wir offen jede Regierungsgewalt im Namen unserer Selbstherrschaft an uns reißen.
Die Anerkennung unseres Weltherrschers kann schon vor der endgültigen Beseitigung aller Verfassungen erfolgen. Der günstige Augenblick dafür wird dann gekommen sein, wenn die von langen Unruhen geplagten Völker angesichts der von uns herbeigeführten Ohnmacht ihrer Herrscher den Ruf ausstoßen werden: »Beseitigt sie und gebt uns einen einzigen Weltherrscher, der uns alle vereint und die Ursachen des ewigen Haders - die staatlichen Grenzen, die Religion und die Staatsschulden - beseitigt, der uns endlich Frieden und Ruhe bringt, die wir vergeblich von unseren Herrschern und Volksvertretungen erhofften.«
Sie wissen selbst genau, daß es einer langen und unermüdlichen Arbeit bedarf, um alle Völker zu solchem Ausruf zu bewegen. Wir müssen ohne Unterlaß in allen Ländern die Beziehungen der Völker und Staaten zu einander vergiften; wir müssen alle Völker durch Neid und Haß, durch Streit und Krieg, ja selbst durch Entbehrungen, Hunger und Verbreitung von Seuchen derart zermürben, daß die nicht Illuminierten keinen anderen Ausweg finden, als sich unserer Geldmacht und vollständigen Herrschaft zu unterwerfen.
Geben wir den Völkern eine Atempause, so dürfte der ersehnte Augenblick wohl niemals eintreten.
Der Staatsrat wird die Macht des Herrschers unterstreichen; als sichtbaren Teil der gesetzgebenden Gewalt fällt ihm die Aufgabe zu, den Wortlaut der Gesetze und Verordnungen im einzelnen auszuarbeiten. Die Grundsätze der neuen Verfassung bestehen also darin, daß wir die Gesetze schaffen und Recht sprechen.
Das wird geschehen: durch Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften, denen wir in der Form von »Vorschlägen« die nötigen Weisungen erteilen werden. Zweitens durch allgemeine Erlasse des Präsidenten, Verfügungen des Senats und des Staatsrates, letztere in Gestalt von Ministererlassen. Und drittens durch Auswahl des geeigneten Zeitpunktes für einen Staatsstreich. |
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