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Kirche (als Institution) |
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Die christliche K. ist zu Pfingsten nach dem Tode Jesu entstanden, als der HI. Geist die Jünger zu Predigern des Evangeliums machte (Apg 2). Die ersten Christen hatten >alles gemeinsam< (Apg 2,44ff.). Bald bildeten sich jedoch verschiedene Ämter heraus: Diakone, Vorsteher (Bischöfe) und Älteste wurden bestellt (Presbyter). Trotzdem galt: Die Gemeinde als ’Leib Christi’ besteht aus gleichwertigen >GliedernEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD)Bund der evangelischen Kirchen< Kirche in der DDR) zusammengefaßt. Im ökumenischen Weltrat der K. (–siehe Ökumene) sind mit Ausnahme der römisch-katholischen alle K. der Welt vertreten. Bei uns ist die K. noch vielfach >Pastorenkirche, d. h. die Mitverantwortung der Gemeindeglieder ist unterentwickelt. Wichtige Zuständigkeiten sind den oberen Ämtern vorbehalten. K. und Staat sind eng verflochten. (–siehe Volkskirche; Kirchensteuer) Hier setzen Versuche heutiger Kirchenreformen an. B. S. EKD; Gemeinde; Kirchengemeinde; Konfession; Staat und Kirche |
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