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Betrug, Hypothese, die bei jedem vorgeblich paranormalen Ereignis zu prüfen ist. Betrügen kann der Erlebnisträger (Agent) und/oder ein Außenstehender, auch der Versuchsleiter. Während in juristischer Definition der B. die vorsätzliche Irrtumserregung bezeichnet, ist die Motivation zum B. beim wiss. Experiment (auch außerhalb der Pps.) ungleich vielfältiger. Bewußter, halbbewußter, vor- und unbewußter Betrug ist in der Pps. aus Geltungsdrang, aufgrund wirtschaftlicher Interessen, persönlicher Anliegen (z. B. »Rache« am Versuchsleiter) und aus anderen, vergleichbaren Gründen möglich. Häufig wurden auch den Agenten spontanen Spuks Manipulationen nachgewiesen, und kaum eines der großen anerkannten Medien hat nicht dann und wann betrogen: »Nicht eines dieser berühmten Medien der modernen Forschungsära, das nicht belastet ist zumindest mit dem stärksten Betrugsverdacht, auch wo der Betrug infolge der aufgezwungenen Bedingungen nicht direkt nachweisbar ist«, schreibt Moser (1974! 749 f.) und meint damit Eva C., Erto, Guzik, Kluski, Silbert, Margery, Zugun, Goligher, Laszlo u. a. Auch W. und R. Schneider hält sie für gelegentliche Betrüger, aber diese sind wenigstens »trotz allem echt«. Sie zitiert auch Flammarion: »Es sind fast alle berühmten Medien durch meinen Salon gegangen, und ich habe sie fast alle beim Betrügen ertappt. Man geht keinesfalls zu weit mit der Behauptung, daß der größte Teil der Medien systematisch und der andere mindestens zeitweise betrügt oder wenigstens nachhilft.« Klassisch ist der Betrugsfall jener 4 Berner Mönche, die 1509 ihrer Taten wegen auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurden: Ein Stuttgarter Angehöriger des Predigerordens, Wigandus Wirt, hatte eine heftige Auseinandersetzung mit einem Franziskaner, die mit Pamphleten und Schmähreden geführt wurde. Als der Fall in Rom zur Entscheidung anstand und zu ungunscen Wirts auszugehen schien, inszenierten die 4 gen. Mönche mit einem Novizen »Wunder«, die Wirt bestätigen sollten. Unter großem Zulauf des Volkes sah man Stigmata, Geistererscheinungen, hörte sprechende Statuen u. ä. Unter Bruch des Beichtgeheimnisses verwandten sie Informationen, deren Kenntnis den Hörern übernatürlich erscheinen mußte. Das bereitete die Hörer emotional darauf vor, daß sie auch Prophezeiungen der Art glaubten, Bern würde untergehen, wenn es nicht die Franziskaner vertriebe. Bemerkenswerterweise erfüllt dieser manipulierte Wunderspuk das Thoulessche Kriterium der Kombination von ASW und PK. — Ein ebenfalls früher Fall ist der des Franziskaners Alicourt aus Orleans: 1534 inszenierte er einen Klopfgeist, der nach einem bestimmten Code Mitteilungen machte (Klopfalphabet). Die Psychiatrie kennt das Krankheitsbild der Pseudologia phantastica, in dem, vereinfacht ausgedrückt, der Patient handelt wie ein Hochstapler, im Gegensatz zu diesem aber selbst seinen Worten glaubt und seinen Handlungen traut. Vergleichbare Zustandsbilder scheinen auch bei Medien aufzutreten: Sie manipulieren in einem Zustand veränderten Bewußtseins, ohne ihre Eigenverantwortlichkeit zu erkennen. Eine dritte Kategorie — nach vorsätzlichem und mehr oder minder unbewußtem B. —bildet der B. als mentalsuggestiver Effekt der Erwartungen der Beobachter: Die Paladino entschuldigte sich, in Trance sei ihr bewußtes Wollen ausgeschaltet oder zumindest eingeschränkt; die spürbare Erwartung der Sitzungsteilnehmer, sie werde betrügen, wirke suggestiv. Die B.sabsicherung in der Pps. ist wegen der Labilität der Medien oft schwierig: Es kann sinnvoll sein, vor allem in ersten Sitzungen, auf Kontrollen weitgehend zu verzichten. Zu irgendeinem Zeitpunkt müssen aber Kontrollen eingeführt werden. Dabei treten neben die qualifizierte Beobachtung (Trickexperten, Psychologen u. a.) auch technische Mittel (Fesselung, elektrische Kontrollen, wie sie Ochorowicz bei der Paladino einsetzte, die Infrarotschranke, die Osty 1930 bei Rudi Schneider benützte, Ton- und Bildaufzeichnung u. a. m.). Um den Experimentator gegen den B.svorwurf zu sichern, müssen auch diese Kontrollen kontrolliert werden. Dabei ist anzumerken, daß man Parapsychologen wesentlich weniger Kredit einräumt als anderen Wissenschaftlern. Es ist zu unterscheiden zwischen dem B.svorwurf gegen einzelne (z. B. Levy; Kammerer) und dem pauschalen Vorwurf, alle Parapsychologen würden bewußt oder unbewußt betrügen. Der pauschale Vorwurf wird nicht mehr oft erhoben ( aber Prokop/Uhlenbruck 1974). Der amer. Chemiker George R. Price behauptete 1955 in seiner Arbeit Science and the Supernatural (»Wissenschaft und das Übernatürliche«, in: Science 122: 359-367), die nichtzufälligen Ergebnisse der quantitativen pps. Forschung müßten, soweit sie nicht auf Irrtum oder unbewußter Wahrnehmung beruhten, durch »bewußten B. oder leicht abnorme psychische Bedingungen« erklärt werden. Nach 17 Jahren entschuldigte sich Price öffentlich in der gleichen Zeitschrift (1972): sein Vorwurf, der sich gegen Rhine und andere gerichtet habe, sei »äußerst unfair« gewesen. |
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