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Bis 1876 waren in Deutschland Eheschließung und kirchliche T. eins, Priester bzw. Pfarrer waren zugleich die im staatlichen Auftrag handelnden Standesbeamten (Staat und Kirche). Durch die Einführung der >Ziviltrauung< auf dem Standesamt wurde die kirchliche T. ein von der Eheschließung grundsätzlich unabhängiger Gottesdienst eines Ehepaares und seiner Angehörigen, der nicht unbedingt am Tag der Heirat begangen werden muß. 2. Im Mittelpunkt des Traugottesdien178 stes steht die Bitte um Gottes Beistand in der Ehe und die Zusage seines Segens. Menschliches Zusammenleben erhält durch Gottes Liebe die Möglichkeit, sich durch gegenseitiges Vertrauen und Vergeben ständig zu erneuern. 3. Gehören die Eheleute verschiedenen Konfessionen an, müssen sie sich für die T. in einer Kirche entscheiden. Dabei kann die Beratung durch einen Seelsorger eine wichtige Hilfe sein. Ein katholischer Christ kann die evangelische T. wählen, wenn er rechtzeitig über seinen Pfarrer >Dispens von der Formpflicht< beantragt. Auch wenn ein Ehepartner keiner christlichen Kirche angehört, ist heute eine kirchliche T. in der Regel möglich, wenn der nichtchristliche Teil die lebenslange Einehe verspricht und dem religiösen Leben des anderen keine Hindernisse in den Weg legt. K. v. M. Ehe; Segen; Dispens |
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