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Frieden |
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F. bezeichnet in der Bibel die Zielvorstellung eines mitmenschlichen Verhaltens, das geleitet wird von Liebe, vom Bewußtsein der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens (Menschenrechte) und von dem Bestreben, auch im Konflikt die Gemeinschaft mit dem andern nicht aufzuheben. Im AT bedeutet >schatom< das ständige Unterwegssein zu dem Ziel eines menschenwürdigen Miteinanderlebens in Freiheit und Gerechtigkeit. Dieses Ziel wird von dem Gott gewiesen, der F. ist (Mi 5,4), der F. gibt (Jer 33), der selber für die Freiheit und das Recht der Gebeugten und Unterdrückten eintritt. Im NT ist Jesus der Anwalt des F. Er macht den Friedenstiftern Mut, stellt sich auf die Seite der Pazifisten (Mt 5,9). Auch in Jesu Verkündigung ist F. Gottes Gabe, an der alle teilhaben, die sich im Verhalten zum Nächsten von Liebe und Verstehen und aktiver Überwindung des Streites leiten lassen. In der Politik wird F. meist auf die Nichtanwendung kriegerischer Gewalt verkürzt. Der Verzicht auf militärische Gewalt ist zwar eine wichtige Voraussetzung für das Aufdecken und Austragen von Konflikten, ohne daß Leben gefährdet werden. Aber F. ist mehr als Nicht-Krieg. Daher gehört zum F. auch das Beilegen des Konflikts im gegenseitigen Einverständnis, d. h. ohne daß einer den andern zwingt, unverzichtbare Interessen aufzugeben. F. im vollgültigen Sinn beruht auf Gerechtigkeit und Freiheit und umfaßt das konstruktive Miteinander der Partner. Da es immer wieder unterschiedliche Standpunkte und Interessen zwischen ihnen gibt, bleibt F. eine ständige Aufgabe. Es bedeutet eine Verkehrung des Begriffs, wenn man darunter nur >Ruhe und Ordnung< oder ungestörtes Leben versteht. In unserer Zeit, in der die Menschheit die Fähigkeit zur Selbstvernichtung hat, ist das ständige Eintreten für den F. unerläßlich. So wie >man keine Rose bekommt, wenn man ein Unkraut pflanzt((Gandhi), kann man den F. nicht durch Krieg oder Drohung mit Krieg erzielen. Für viele ist dieser Gedanke richtungweisend für ihre Entscheidung zwischen Militär und Zivildienst. Als mit dem Ziel des F. übereinstimmend können alle Schritte gelten, die unternommen werden, um Konflikte ohne Gewalt zu lösen, menschenwürdiges Leben zu verwirklichen, Menschenrechte in Geltung zu setzen, Diskriminierungen einzelner Gruppen abzubauen und Versöhnung zu erreichen. W. De. Siehe Gewalt; Militär; Versöhnung; Zivildienst |
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