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Erfüllungszwang

 
       
  Erfüllungszwang, in der pps. und ps. Fach-lit. auch self-fullfilling prophecy; es wird angenommen, daß das Wissen um ein künftiges Ereignis das Verhalten des Betreffenden unbewußt so determinieren kann, daß dieser das entsprechende Ereignis »herbeiführt«. »Prophezeit« man jemandem, er werde zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Verkehrsunfall haben, so kann diese Ankündigung denjenigen derart beunruhigen, daß er nicht mehr voll fahrtauglich ist und auf diese Weise den Unfall herbeiführt. Aus diesem Grund werden z. B. auch Träume, die das eigene Todesdatum nennen, selbst wenn sie sich erfüllen, nicht als Wahrträume anerkannt. Bei theoretischen Überlegungen, ob Präkognition auf Hellsehen oder Telepathie zurückzuführen sei, taucht manchmal der Gedanke eines mentalsuggestiven E.s auf; er besagt, daß der Sensitive, der eine präkognitive Aussage über eine Person gemacht hat, unbewußt-telepathisch auf diese Person einwirkt, damit die Aussage auch in Erfüllung geht. Da die Pps. die Präkognition als eigenständiges Phänomen mittlerweile für gesichert hält, erscheinen solche Konstruktionen als überflüssig.  
 

 

 

 
 
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