|
|
Vorahnung, mehr oder weniger vage Ahnung eines künftigen Ereignisses (während Präkognition eher als eine Art VorausWissen bezeichnet werden darf). Um als V. anerkannt zu werden, muß sie sich — wie die Präkognition — auf ein Ereignis beziehen, das weder aus der Gegenwart erschlossen, noch vom Vorahnenden manipuliert werden kann, ja, dessen Eintreten nicht einmal wahrscheinlich sein darf. Vor allem der letzten Bedingung, Ausschluß des Zufall s, haftet etwas Willkürliches an: Aufgrund nicht exakt objektivierbarer Daten wie Detailreichtum, ps. Hintergrundsbezüge u. ä. gewinnt der Betrachter den subjektiven Eindruck der »Oberzufälligkeit«. Außerdem wird eine präzise und detaillierte V. heute als Präkognition klassifiziert, wenn sich die einzelnen Fakten verifizieren lassen. Die ältere Lit., z. B. Riehet, nennt korrekterweise jede Präkognition V., da es sich nie um »exaktes Wissen« handelt. Heute betrachtet man die V. eher als eine Vorform der Präkognition. Die Bedingung, daß der Vorahnende das Ereignis nicht selbst herbeiführen darf, führt dazu, daß fast alle Fälle von »V.en«, die sich auf den Verlauf der eigenen Krankheit, die Todesstunde u. ä. beziehen, ausgeklammert werden müssen: Ein unbewußter autosuggestiver Eingriff läßt sich dabei nicht ausschließen. Gelegentlich treten V.en auch bei spiritistisehen Sitzungen auf, normalerweise äußern sie sich jedoch als spontane Erlebnisse oder Vorstellungen, die den Betroffenen oft gleichsam überfallen, denen aber auch entsprechende Emotionen (z. B. unerklärliches Traurigsein) längere Zeit vorausgehen können. |
|