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Kahlbutz, Ritter Christian |
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Stirbt ein Mensch, zerfällt die sterbliche Hülle zu Staub. Selbst komplizierte Mumifizierungstechniken vermögen nicht, sie für alle Zeiten zu konservieren. Doch manche Menschen scheinen von dem Gesetz der Umwandlung der Materie ausgenommen zu sein. Ein Beispiel ist der Deutschordensritter Christian Kahlbutz. Er hatte seine brandenburgische Heimat tapfer gegen die Schweden verteidigt. Ansonsten aber war er ein Ekel, ein Tyrann und Wüstling. So gehörte es zu seinen Hobbies, das Recht der »ersten Nacht«, das Adeligen den Vortritt im Ehebett jungvermählter Frauen niederen Standes einräumte, wahrzunehmen. Neben elf ehelichen Kindern zeugte der Ritter mindestens 30 außereheliche Nachkommen. Als ihn ein Mädchen zurückwies, erschlug er es kurzerhand. Das brachte ihn vor Gericht. Doch das Gericht glaubte den Unschuldsbeteuerungen des Ritters, zumal er einen flammenden Schwur ausstieß:
»Wenn ich der Mörder bin, so möge der gütige Gott meinen Körper niemals verfaulen lassen.« Das steht im Protokoll der Gerichtsverhandlung. Im Jahre 1702 starb Ritter Kahlbutz. Er wurde in der Kirche seiner Ländereien beigesetzt. 90 Jahre nach seinem Tod wurde bei einer Renovierung der Kirche sein Sarg geöffnet. Der Körper des Ritters war vollkommen erhalten. Es gab keine Spur von Verwesung. Im Jahre 1895 untersuchte der berühmte Berliner Arzt Rudolf Virchow den Leichnam. Er konnte nicht die geringsten Spuren von Einbalsamierungssubstanzen feststellen. Auch die inneren Organe waren nicht angegriffen. Andere medizinische Autoritäten konnten später nur immer dasselbe berichten. Ebenso mysteriös ist der Umstand, dass auch sein Leichentuch nicht vermoderte. Der Körper des Ritters hat bis heute sein Geheimnis nicht preisgegeben. Die völlig erhaltenen sterblichen Überreste des wüsten Ritters sind noch heute in Kampehl (Brandenburg) zu besichtigen. |
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