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Gespenst, ursprüngl. Bedeutung: »Verlockung«; ein lockendes Trugbild, das heute als identisch mit einer Spukgestalt (Spuk) angesehen wird.
Gespenst , siehe Geist
Gespenst, aus der Bedeutung »lockendes (teuflisches) Trugbild« entwickelte sich die heutige Bezeichnung des Volksglaubens für die Ursache eines Spukphänomens. Dabei kann das G. angeblich in Person gesehen werden, oder man hört und sieht nur die Folgen seiner Handlungen. Meist ist. ein G. schemenhaft und unpersönlich, seltener wird es mit einem konkreten Verstorbenen identifiziert. Der oft betonte Zug der »Gesichtslosigkeit« eines G.es verweist auf Vorstellungen des Unerlöstseins des Betreffenden. Die Pps. sieht in G.ergeschichten Hinweise auf paranormale psychokinetische Manifestationen; manche esoterische Kreise aber knüpfen an den im Volksglauben nicht mehr sehr lebendigen G.erglauben an: »Der Ausdruck >Gespenster< sollte reinen Spukphänomenen vorbehalten bleiben, d. h. erdgebundenen Jenseitigen, deren metaphysische Unstimmigkeit — denn der normale Jenseitige ist eben nicht erdgebunden und zu Spukphänomenen gezwungen —von irdisch lebenden Menschen als unheimlich und furchterregend empfunden wird.«
Gespenst, volkstümliche Bezeichnung für sagenhafte oder reale Spukphänomene, ähnlich wie »Geist«, im Sinne eines Phantoms, das die Lebenden beunruhigt und gelegentlich mit bestimmten Seelen Verstorbener in Verbindung gebracht wird, die »keine Ruhe finden«. Laut Jacob Grimm bedeutete das Wort zunächst etwa »teuflische Eingebung und Verlockung«, später nahm es die Bedeutung von »geisterhaftem, täuschendem Trug« an, so vor allem im 18. Jahrhundert. Spuk.
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