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Reliquie, sterblicher Überrest, meist ein Knochen o. ä., einer bedeutenden spirituellen Persönlichkeit oder eines Heiligen. Die Reliquie wird im allgemeinen in einem eigenen Schrein oder, bei den Buddhisten, in einem Stupa aufbewahrt und von den Gläubigen der betreffenden Religionsgemeinschaft verehrt. E: Viele Reliquien werden als »Manageladen betrachtet, in der Ansicht, daß von religiös besonders begabten Menschen eine Wunderkraft ausging, die auch in kleinsten Partikeln erhalten blieb. Damit ist die Reliquienverehrung die Auswirkung eines Glaubens an religiöse Kontaktmagie. Gelegentlich steht sie nicht im Einklang mit der betreffenden theologischen Lehrmeinung, die jedoch meist mit dem herrschenden Volksglauben einen Kompromiß eingeht. Reliquiare (Reliquienbehälter) wurden im Abendland oft künstlerisch sehr anspruchsvoll ausgestaltet.
latein.: >Reste(; gemeint sind Reste von Knochen oder Asche verstorbener Heiliger oder Märtyrer, oft auch Gegenstände (z. B. Kleidungsstücke; siehe Kapelle), die mit einem Heiligen in Verbindung gebracht werden. siehe Altar; Friedhof; heilig |
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