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Leitmeritzer Hellsehprozeß, in Leitmeritz, Böhmen, fand 1928-3o ein Prozeß statt, in dem Hermann Steinschneider, bekannt als »Erik Jan Hanussen«, des Betrugs in 34 Fällen angeklagt war. Er hatte Klienten aufgrund angeblicher paranormaler Erfahrungen beraten. Hanussen verteidigte sich u. a. damit, daß er selbst schon bei vergleichbaren Prozessen als gerichtlich vereidigter Sachverständiger mitgewirkt habe. Außerdem war er zu ASWxperimenten im Gerichtssaal bereit; bemerkenswert ist die verständnisvolle Reaktion des Gerichts darauf: »Es wird ausdrücklich festgestellt, daß für den Angeklagten kein Zwang besteht, einen Beweis durch Experimente anzubieten. Er ist gegenwärtig großen Anstrengungen ausgesetzt; wenn er von seinem Beweisantrag zurücktreten sollte, würde das Gericht daraus nicht folgern, daß er die von ihm behaupteten Fähigkeiten nicht besitze.« Hanussen bestand auf den geforderten Experimenten, von denen zumindest einige positiv im Sinne der ASW-Hypothese verliefen. Im Urteil (Freispruch!) steht der Satz: »Übrigens glaubt der Gerichtshof bei aller Vorsicht aussprechen zu dürfen, daß der Angeklagte über gewisse rätselhafte Geisteskräfte verfügt. « |
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