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Inkorporation, auch Inkorporierung [lat.; Einverleibung], der Glaube, daß die Seele eines Menschen nach dem Tod in ein anderes Lebewesen (Mensch, Tier oder Pflanze) übergeht; zu unterscheiden sind dabei Vorstellungen, nach denen das Individuum weiterexistiert, von solchen, die ein allgemeines Überleben in einem Seelentier (Schmetterling, Vogel) oder Seelensitz (z. B. Baum) vertreten. Bei Besessenheit und in der spiritistischen Trance wird eine zeitweilige I. angenommen: Vorübergehend nimmt eine Gottheit, ein Dämon, ein Lebender oder ein Verstorbener - gerufen oder ungerufen - Besitz vom Körper eines Menschen. |
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