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Diakonisches Werk

 
       
  1. Das D. W. der >Evang. Kirche in Deutschland< (EKD) ist aus dem Zusammenschluß der Werke »Innere Mission« (seit 1849) und »Evangelisches Hilfswerk« (seit 1945) entstanden (Name D. W. seit 1965; Diakonie). 2. Die synodalen Organe der EKD, die Diakonische Konferenz und der Diakonische Rat, in denen die diakonischen Werke der einzelnen Landeskirchen, die Fachverbände, Anstalten und die EKD-Behörden vertreten sind, tragen das D. W. Sie haben gesetzgeberische Funktionen für die EKD, nicht für die einzelnen Landeskirchen. Das D. W. wird von einem Präsidenten geleitet und ist in sieben Abteilungen gegliedert [Theologie, Volksmission (siehe Evangelisation), Ökumenische Diakonie (siehe Ökumene), Sozialpolitik, Fürsorge, Nothilfe und Finanzen, Recht und Wirtschaft; angeschlossen ist die Arbeitsgruppe >Brot für die Welt  
 

 

 

 
 
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