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Der Anfang,des Riesenvermögens |
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Die »Jüdische Enzyklopädie« von 1905 erzählt, daß Nathan die Beute in »Gold der Ostindischen Gesellschaft« investierte, »wohlwissend, daß dies für Wellingtons Feldzug auf der Halbinsel benötigt werden würde.« Mit diesem Geld macht e Nathan »nicht weniger als vierfachen Gewinn: bei dem Kauf der Wellington-Aktien, die er für 50 Cent je Dollar kaufte und zu Pari verkaufte; bei dem Verkauf des Goldes an Wellington; bei dessen Rückkauf; und bei dessen Versand nach Portugal. Dies war der Anfang des Riesenvermögens des Hauses«.
Mit Hilfe ihres aus diesen Gewinnen angehäuften Kapitals errichtete die Familie Zweigniederlassungen des Hauses Rothschild in Berlin, Wien, Paris und Neapel. An die Spitze einer jeder Niederlassung setzte Rothschild einen seiner Söhne: Amchel leitete die Berliner Bank, Salomon die Wiener Filiale, Jakob schickte er nach Paris und Kaimann eröffnete die Rothschildbank in Neapel. London blieb und ist der Hauptsitz des Hauses Rothschild.
Als Mayer Amchel Rothschild am 19. September 1812 starb, hinterließ der Begründer des Hauses Rothschild ein Testament, das nur wenige Tage alt war. Darin legte er genaue Gesetze fest, nach denen das Haus mit seinem Namen in Zukunft geführt werden sollte.
Die Gesetzte waren wie folgt:
1. Alle Schlüsselpositionen des Hauses Rothschild sind mit Familienmitgliedern zu besetzen und nicht mit fremden Angestellten. Es dürfen nur die männlichen Familienmitglieder an den Geschäften teilnehmen.
Der älteste Sohn des ältesten Sohnes soll das Familienoberhaupt sein, soweit nicht die Mehrheit der übrigen Familie ein anderes bescheidet. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung wurde Nathan, der ein besonders brillanter Kopf war, zum Oberhaupt des Hauses Rothschild im Jahre 1812 bestimmt.
2. Die Familie soll sich untereinander mit ihren Vettern und Kusinen ersten und zweiten Grades verheiraten und damit das unermeßliche Vermögen bewahren. Diese Regel wurde anfangs strikt eingehalten, aber später, als andere jüdische Bankhäuser auf die Bühne traten, wurde sie gelockert, so daß einige Rothschilds ausgesuchte Mitglieder der neuen Elite heiraten konnten.
3. Amchel verbot seinen Erben »ganz ausdrücklich und unter gar keinen Umständen durch das Gericht oder sonstwie eine Bestandsaufnahme meines Nachlasses vornehmen zu lassen. Auch verbiete ich jedwege Rechtsschritte und jedwede Veröffentlichung des Wertes der Hinterlassenschaft. Wer diese Bestimmungen mißachtet und irgendwie ihnen zuwiderlaufende Handlung begeht, wird sofort als Anfechter dieses meinen letzten Willens angesehen und wird die Folgen zu tragen haben.« |
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