Urphänomen, von Goethe geprägter Begriff: »... ein Urphänomen [ist] nicht einem Grundsatz gleichzuachten, aus dem sich mannigfaltige Folgen ergeben, sondern anzusehen als eine Grunderscheinung, innerhalb deren das Mannigfaltige anzuschauen ist« (Goethe, Brief an v. Buttel, 3. 5. 1827). Das U. bezeichnet eine ursprüngliche Ganzheit, ein selbst nicht ableitbares Phänomen. Driesch glaubt, auch das Hellsehen zu den U. rechnen zu dürfen (Archetyp; Phänomenologische Methode).