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Forensische Parapsychologie

 
       
  Forensische Parapsychologie, die gerichtliche Pps. hat heutzutage vor allem die Aufgabe, Gutachten zu erstellen, wenn einem Angeklagten Betrug in Verbindung mit unbefugtem Heilen, angeblichem Hellsehen, medialer Lebensberatung o. ä. vorgeworfen wird. Dabei arbeitet die f. Pps. mit der forensischen Ps. und Psychiatrie eng zusammen. Ein weiteres Aufgabengebiet der f. Pps. ist die Erforschung möglicher paranormaler Momente delinquenten Verhaltens, ein Gegenstand, der in der gegenwärtigen pps. Arbeit jedoch noch kaum eine Rolle spielt. — Bedingt kann auch die Untersuchung sog. »Kriminalmedien« (Sensitive, die paranormal erworbene Informationen zum Tathergang oder zur Täterpersönlichkeit wiedergeben; zum Bereich der f. Pps. gerechnet werden; Bleuler z.B. forderte, die Aussagen von Sensitiven bei Ermittlungen zu berücksichtigen.  
 

 

 

 
 
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