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Seelsorge mit ihrem Dienst; sie tritt zugleich dafür ein, daß der vom Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu leistende Ersatzdienst (› Zivildienst) als sozialer Friedensdienst gestaltet wird und darin seine eigene Bedeutung bekommt.< (Rat der EKD am 21.7. 1978). 3. In der Bundeswehr legen Wehrpflichtige das Gelöbnis, Berufssoldaten den Eid ab, >das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.< Sie müssen bedacht haben, daß militärische Abschreckung ohne die Bereitschaft jedes Soldaten zum Töten und Zerstören unglaubwürdig und damit wirkungslos ist. Und sie müssen den Widerspruch aushalten, daß im atomaren Zeitalter Verteidigung ohne Zerstörung dessen, was geschützt werden soll, nicht möglich ist. W. De.siehe Frieden; Gewalt; Kriegsdienstverweigerer
Bezeichnung für eine Ehe zwischen zwei Menschen, die verschiedenen Religionen oder Konfessionen angehören. Besser: Konfessionsverschiedene Ehe siehe Trauung |
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