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Insterburger Hellsehprozeß, fand 1927-30 statt; angeklagt war Else Günther-Geffers aus Königsberg/Preußen, die Ehefrau eines Schuldirektors, die gelegentlich als Kriminaltelepathin arbeitete (in Trance; Kriminaltelepathie). Obwohl sie dieser Tätigkeit offen nachging und ihre Einkünfte daraus versteuerte, wurde sie des Betrugs geziehen und mußte 5 Monate in Untersuchungshaft verbringen. Als bestellter Gutachter trat u. a. Dessoir auf; vor Gericht wurden ASWxperimente durchgeführt, doch die Frage, ob die Angeklagte paranormal begabt war oder nicht, wurde nicht entschieden, da sie dem Gericht im Hinblick auf den Vorwurf des Betrugs irrelevant erschien. Da die Angeklagte ihre Klienten stets auf die Fehlbarkeit ihrer Eindrücke hingewiesen hatte, wurde sie in erster und zweiter Instanz freigesprochen. |
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