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Deckung, Bez. in der Freimaurerei für 1. den Austritt aus der Loge und 2. das Verlassen des Logenraumes. Eine Loge ist gedeckt, wenn nur Bundesmitglieder anwesend sind.
Deckung, in der Freimaurerei übliche Bezeichnung einer »ehrenvollen Entlassung« von Bundesmitgliedern, die unter Angabe von berücksichtigenswerten Gründen darum ersuchen und dann ein »Deckungszertifikat« erhalten. »Deckung« bezeichnet darüber hinaus auch den Nachweis, daß eine arbeitende Loge gehörig gedeckt ist, d. h. daß nur Bundesmitglieder anwesend sind, wovon sich der Aufseher bei der Eröffnung überzeugen muß (Gebrauchturn).
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