Unverwundbarkeit, Effekt bestimmter magischer oder zauberischer Operationen (feien, festmachen); spielte früher vor allem im Soldatenleben eine Rolle. Noch 1724 wurde in Preußen das zauberische Unverwundbarmachen offiziell verboten. üblicherweise bewog sich die U. nur auf einzelne Waffen oder Elemente: Stich, Kugel, Feuer usw. Mit Hilfe einer anderen Waffe oder durch Gegenzauber konnte der »Gefeite« also doch noch verwundet werden.