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Okkulttäter, »Person, welche Straftaten im engeren Sinne, als auch sozialwidrige Handlungen (Straftaten im weiteren Sinne) begeht und dabei ein strafwürdiges Unrecht setzt, wenn sie dabei sich entweder okkulter Methoden bedient oder die okkulte abergläubische Einstellung von ihr angegangener Personenkreise ausnützt. Gegner der Pps. neigen dazu, auch die Parapsychologen zu den 0.n zu rechnen. Bislang fand der Begriff 0. keinen Eingang in Kriminologie, Pps., Volkskunde oder Psychohygiene. |
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