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Hopfgarten |
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Hopfgarten, über den Spuk von H. wurde am 19. 4. 1921 vor einem Schöffengericht in Vieselbach (Thüringen) verhandelt. Der Angeklagte wurde beschuldigt, seine Stiefmutter mittels »hypnotischer Beeinflussung« geschädigt zu haben. Erwiesen scheint, daß in der Umgebung der schwerkranken Stiefmutter nach den angeblichen Hypnoseversuchen psychokinetische Erscheinungen (Bewegungsphänomene, Raps) auftraten; bis zu 12 Polizeibeamte waren Zeugen der Vorkommnisse. Die Patientin starb bald darauf; vielleicht kann deshalb der Spuk als Sterbebettphänomen betrachtet werden. |
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