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Hexenwaage, bei der Wahrheitsfindung in Hexenprozessen verwandtes Gerät. Bekannt wurde die bis 1754 in Gebrauch gewesene H. zu Oudewater: Mit ausdrücklichem Privileg Karls V. wurde die Stadtwaage in Prozessen als H. eingesetzt. Man schätzte das Gewicht der Beschuldigten, dann wog man sie, wurden sie dann »zu leicht befunden«, machte man ihnen den Prozeß (Wasserprobe). — Du Prel zog Parallelen zu mediumistischen Erscheinungen der Gewichtsveränderung: »Auch hier hat der Aberglaube nur in der Erklärung geirrt, nicht aber bezüglich der Tatsache«. |
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