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Biogenetisches Grundgesetz

 
       
  Biogenetisches Grundgesetz, das von dem dt. Zoologen Fritz Müller (1821-1897) 1864 aufgestellte und von dem dt. Zoologen Ernst Haedtel (1835-1919) 1866 endgültig formulierte b. G. besagt, daß in der Entwicklung eines jeden Individuums die Entwicklung der Gattung verkürzt wiederholt wird: »Die Ontogenese rekapituliert die Phylogenese.« Ursprünglich bezog sich das b. G. auf die vorgeburtliche Gestaltwerdung, auf angelegte, aber nicht realisierte morphologische Vorformen, doch gerade in dieser Hinsicht werden mittlerweile von zoologischer Seite Bedenken angemeldet (z. B. durch den Schweizer Zoologen Adolf Portmann, 1897). Allerdings wurde das b. G. auch auf die geistige Entwicklung des Menschen extrapoliert. Für die Pps. ergab sich daraus folgende Hypothese: Wenn es wahr ist, daß in der Frühzeit der Menschheit Psi eine größere Rolle bei der Daseinsbewältigung, vor allem in der Kommunikation, gespielt hat, dann muß sich das in den frühen Phasen der geistigen Entwicklung des rezenten Menschen spiegeln. Die Hypothese ist in der Pps. umstritten; von seiten der Entwicklungsps. liegen keine Beiträge zu der Frage vor (Deszendenztheorie).  
 

 

 

 
 
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