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Ordal

 
       
  Ordal, alte Bezeichnung für »Gottesurteil«. Wo bei einem wichtigen Rechtsstreit Aussage gegen Aussage steht und die Schuld auf normalem Wege nicht zu ergründen ist, wird der Ausgang der übernatürlichen Macht überlassen, entweder dem Zufall oder dem Gedanken, daß die Gottheit Unschuldige behüten müsse. Diese können etwa glühendes Eisen anfassen, ohne sich zu verbrennen, oder Gift einnehmen, ohne Schaden zu erleiden (Giftordal). Daß dabei Manipulationen möglich sind, ist ebenso denkbar wie die Möglichkeit, daß von ihrer Unschuld fest überzeugte Personen größere Widerstandskraft gegen Schädigung besitzen als solche mit »schlechtem Gewissen«.

Ordal Gottesurteil.
 
 

 

 

 
 
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